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2.6 Entschuldigungsverfahren bei Krankheit (Haus- und Schulordnung)

Melden Sie alle Versäumnisse form- und fristgerecht der Klassenleitung:

2.6.1. 

Mitteilung des Fernbleibens vom Unterricht (Vorabentschuldigung)
Melden Sie das Fernbleiben vom Unterricht der Schule vor Unterrichtsbeginn:

  • vorzugsweise per E-Mail an Ihre Klassenleitung.
    Die E-Mail-Adressen finden Sie auf unserer Homepage www.regensburg.de/bs3 bei den entsprechenden Abteilungen oder
  • per Telefax unter 0941 507-4249
  • telefonisch in unserem Sekretariat, nur wenn eine andere Form der Entschuldigung nicht möglich ist
Ihre Klassenleitung wird Ordnungsmaßnahmen einleiten, wenn Sie sich nicht rechtzeitig entschuldigen.
2.6.2. Schriftliche Entschuldigung
Versäumnisse sind grundsätzlich schriftlich - innerhalb einer Woche - anzuzeigen. Eine Vorabmitteilung per E-Mail gilt nicht als schriftliche Entschuldigung. Entschuldigungsschreiben müssen in jedem Fall vom Ausbilder eine Unterschrift tragen, die bestätigt, dass er Kenntnis von der Abwesenheit hat. Bei Minderjährigen müssen diese von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ist der Mitteilung an die Schule eine Kopie der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizufügen. Wird die Bescheinigung oder das Attest nicht unverzüglich vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Die Regelungen für einzelne Berufe und/oder Abteilungen können davon abweichen.