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2.4 Befreiung von einzelnen Fächern (Haus- und Schulordnung)


2.4.1. 

Berufsschulberechtigte Schüler mit mindestens mittlerem Schulabschluss können auf schriftlichen Antrag von den Fächern Religionslehre bzw. Ethik befreit werden. Für sie soll dafür ein Ersatzunterricht im Rahmen des Plusprogramms angeboten werden. Ihre Klassenleitung informiert Sie, welches Plusprogramm in Ihrer Klasse angeboten wird. Die Anträge Befreiung von Religionslehre bzw. Ethik – ohne Plusprogramm und Teilnahme am Plusprogramm finden Sie am Formularständer vor dem Sekretariat. Eine Befreiung von Deutsch ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Mittleren Schulabschluss erwerben können, wenn Sie auf Antrag vom Fach Religionslehre bzw. Ethik befreit worden sind.

2.4.2.

Im Fach Sport kann in begründeten Fällen eine Befreiung zeitlich befristet erteilt werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht aus und legen Sie ein ärztliches, im Zweifelsfall schulärztliches Attest (nicht Bescheinigung) bei.

2.4.3. In anderen Fächern werden schulpflichtige Schüler grundsätzlich nicht befreit.
2.4.4.

Wenn Sie noch nie Englischunterricht hatten, können Sie von der Leistungs-feststellung im Fach Englisch (nicht vom Englischunterricht!) befreit werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung von der Notengebung im Fach Englisch aus. In diesem Fall kann ein mittlerer Schulabschluss nur in Fällen besonderer Härte vom Staatsministerium oder der von ihm beauftragten Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn Sie mindestens ausreichende Kenntnisse in einer anderen modernen Fremdsprache als Englisch nachweisen.

Antragsformulare finden Sie am Formularständer vor dem Sekretariat. Die Anträge sind bis spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn einzu­reichen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.