2.4 Befreiung von einzelnen Fächern (Haus- und Schulordnung)
| 2.4.1. |
Im Fach Sport kann in begründeten Fällen eine Befreiung zeitlich befristet erteilt werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht aus und legen Sie ein ärztliches, im Zweifelsfall schulärztliches Attest (nicht Bescheinigung) bei. |
| 2.4.2. |
In anderen Fächern werden schulpflichtige Schüler grundsätzlich nicht befreit. Teilnahme am Religions- oder EthikunterrichtAm BSZ Matthäus Runtinger wird Katholische und Evangelische Religionslehre zusammen im StReBe-Projekt (Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen) und Ethik angeboten. Der Religionsunterricht ist in Bayern für die bekenntnisangehörigen Schüler Pflichtfach. Deshalb sind Schüler, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, im Prinzip verpflichtet, am Religionsunterricht ihrer Konfession teilzunehmen. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. Für Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet wurden bzw. sich abgemeldet haben oder die keinem Bekenntnis angehören oder für deren Bekenntnis am BSZ kein Religionsunterricht angeboten wird und die nicht auf Antrag am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses teilnehmen, ist Ethik Ersatzpflichtfach. Die letzte erworbene Zeugnisnote im Fach Religion oder Ethik kommt ins Abschlusszeugnis und zählt dort für den Durchschnitt. Ohne eine Note in diesen Fächern kann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kein mittlerer Schulabschluss erworben werden, außer es handelt sich um einen schulorganisatorischen Entfall. Eine Abfrage zum besuchten Religions- oder Ethikunterricht erfolgt nur am Anfang der Ausbildung. Ein Wechsel ist danach nur möglich zum Schuljahreswechsel innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts möglich. Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern für Berufsschulberechtigte Seit dem Schuljahr 2023/24 ist eine Befreiung vom Unterricht für Berufsschulberechtigte in den Fächern Deutsch, Religion/Ethik oder Politik und Gesellschaft am BSZ nicht mehr möglich. Rechtsgrundlage: BSO § 4(2)
Begründung: Deutsch: An der Berufsschule gilt das Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch. Das bedeutet, dass im fachlichen Unterricht der Sprache eine wichtige Bedeutung zukommt und auch im Deutschunterricht fachliche Inhalte thematisiert werden. Auch eine Benotung ist wechselseitig möglich.
Religion/Ethik und Politik und Gesellschaft: Neben der Vermittlung von fachlichen Inhalten ist es die Aufgabe der Schule einen Beitrag zum Gelingen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu leisten. In diesen Unterrichtsfächern, in denen häufig projektbezogen gearbeitet wird, stehen zukunftsorientierte Themen im Fokus. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung der Verfassungswerte und die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stärken. Gerade Berufsschulberechtigte können hier wichtige Beiträge in den Unterricht mit einbringen. Hinweis: Der Wechsel vom Religionsunterricht in Ethik oder von Ethik in Religion ist davon nicht betroffen. |
| 2.4.3. |
Wenn Sie noch nie Englischunterricht hatten, können Sie von der Leistungs-feststellung im Fach Englisch (nicht vom Englischunterricht!) befreit werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung von der Notengebung im Fach Englisch aus. In diesem Fall kann ein mittlerer Schulabschluss nur in Fällen besonderer Härte vom Staatsministerium oder der von ihm beauftragten Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn Sie mindestens ausreichende Kenntnisse in einer anderen modernen Fremdsprache als Englisch nachweisen. |
Antragsformulare finden Sie am Formularständer vor dem Sekretariat. Die Anträge sind bis spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn einzureichen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.
