2.4 Befreiung von einzelnen Fächern (Haus- und Schulordnung)


2.4.1.

Im Fach Sport kann in begründeten Fällen eine Befreiung zeitlich befristet erteilt werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht aus und legen Sie ein ärztliches, im Zweifelsfall schulärztliches Attest (nicht Bescheinigung) bei.

2.4.2.

In anderen Fächern werden schulpflichtige Schüler grundsätzlich nicht befreit.

Teilnahme am Religions- oder Ethikunterricht

Am BSZ Matthäus Runtinger wird Katholische und Evangelische Religionslehre zusammen im StReBe-Projekt (Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen) und Ethik angeboten. Im Rahmen des Schulversuchs Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen in Bayern wird der Religionsunterricht konfessionell-kooperativ organisiert. Diese evangelischer- und katholischerseits kooperativ realisierte Organisationsform von Religionsunterricht ermöglicht es, dass eine Religionslehrkraft in einem Schuljahr evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht findet grundsätzlich „konfessionssensibel“ statt. Das bedeutet, die Lehrkraft geht auch auf Besonderheiten der anderen Konfession ein und nimmt auf sie Rücksicht. Zugleich soll jede konfessionsgebundene Schülerin bzw. jeder konfessionsgebundene Schüler im Laufe ihrer bzw. seiner Berufsschullaufbahn die Möglichkeit erhalten, in mindestens einem Schuljahr von einer Religionslehrkraft ihrer bzw. seiner eigenen Konfession unterrichtet zu werden.  Für evangelische bzw. katholische Schülerinnen und Schüler ist dieser konfessionell-kooperativ organisierte Religionsunterricht nach dem Grundgesetz, der Bayerischen Verfassung und dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ordentliches Lehrfach (Pflichtfach). Der Religionsunterricht ist in Bayern für die bekenntnisangehörigen Schüler daher ein Pflichtfach. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern selbst zu. Die Abmeldung muss für das laufende Schuljahr spätestens innerhalb der ersten beiden Wochen nach Unterrichtsbeginn erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht teil. Das Fach Ethik wird dann zum Pflichtfach.

 Für Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet wurden bzw. sich abgemeldet haben oder die keinem Bekenntnis angehören oder für deren Bekenntnis am BSZ kein Religionsunterricht angeboten wird und die nicht auf Antrag am Religionsunterricht eines anderen Bekenntnisses teilnehmen, ist Ethik Ersatzpflichtfach.

Die letzte erworbene Zeugnisnote im Fach Religion oder Ethik kommt ins Abschlusszeugnis und zählt dort für den Durchschnitt. Ohne eine Note in diesen Fächern kann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule kein mittlerer Schulabschluss erworben werden, außer es handelt sich um einen schulorganisatorischen Entfall. Eine Abfrage zum besuchten Religions- oder Ethikunterricht erfolgt nur am Anfang der Ausbildung. Ein Wechsel ist danach nur möglich zum Schuljahreswechsel innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts möglich.

Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern für Berufsschulberechtigte

Seit dem Schuljahr 2023/24 ist eine Befreiung vom Unterricht für Berufsschulberechtigte in den Fächern Deutsch, Religion/Ethik oder Politik und Gesellschaft am BSZ nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlage: BSO § 4(2)

 

Begründung:

Deutsch: An der Berufsschule gilt das Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch. Das bedeutet, dass im fachlichen Unterricht der Sprache eine wichtige Bedeutung zukommt und auch im Deutschunterricht fachliche Inhalte thematisiert werden. Auch eine Benotung ist wechselseitig möglich.

 

Religion/Ethik und Politik und Gesellschaft: Neben der Vermittlung von fachlichen Inhalten ist es die Aufgabe der Schule einen Beitrag zum Gelingen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu leisten. In diesen Unterrichtsfächern, in denen häufig projektbezogen gearbeitet wird, stehen zukunftsorientierte Themen im Fokus. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung der Verfassungswerte und die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stärken. Gerade Berufsschulberechtigte können hier wichtige Beiträge in den Unterricht mit einbringen.

Hinweis: Der Wechsel vom Religionsunterricht in Ethik oder von Ethik in Religion ist davon nicht betroffen.

2.4.3.

Wenn Sie noch nie Englischunterricht hatten, können Sie von der Leistungs-feststellung im Fach Englisch (nicht vom Englischunterricht!) befreit werden. Füllen Sie dazu den Antrag auf Befreiung von der Notengebung im Fach Englisch aus. In diesem Fall kann ein mittlerer Schulabschluss nur in Fällen besonderer Härte vom Staatsministerium oder der von ihm beauftragten Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn Sie mindestens ausreichende Kenntnisse in einer anderen modernen Fremdsprache als Englisch nachweisen.

Antragsformulare finden Sie am Formularständer vor dem Sekretariat. Die Anträge sind bis spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn einzu­reichen. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.