Schreiben von Stellungnahmen zu Brandschutznachweisen im Auftrag des Bauordnungsamtes und zur Beteiligung, Belange der Feuerwehr, im Prüfsachverständigenverfahren nach §19 PrüfVBau
Beratung von Architekten und Bauherren in Fragen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei Neubau, Umbau und Sanierungen von Gebäuden
Durchführung der Feuerbeschau in speziellen Bereichen (Altstadt, Industriebetriebe, Versammlungsstätten, etc.). Unterweisung von Selbsthilfekräften zum Verhalten im Brandfall (Vorträge und Löscherübungen).
Festlegung von brandschutztechnischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern für zeitlich begrenzte Ereignisse, wie Feste, Umzüge, Baustellen etc.
Formulare und Informationen des Vorbeugenden Brandschutzes