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Vorbeugender Brandschutz

Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes sind:

  • Schreiben von Stellungnahmen zu Brandschutznachweisen im Auftrag des Bauordnungsamtes und zur Beteiligung, Belange der Feuerwehr, im Prüfsachverständigenverfahren nach §19 PrüfVBau
  • Beratung von Architekten und Bauherren in Fragen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei Neubau, Umbau und Sanierungen von Gebäuden
  • Durchführung der Feuerbeschau in speziellen Bereichen (Altstadt, Industriebetriebe, Versammlungsstätten, etc.). Unterweisung von Selbsthilfekräften zum Verhalten im Brandfall (Vorträge und Löscherübungen).
  • Festlegung von brandschutztechnischen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern für zeitlich begrenzte Ereignisse, wie Feste, Umzüge, Baustellen etc.

Formulare und Informationen des Vorbeugenden Brandschutzes