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Einsatzdienst

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, es also schon brennt. Es ist die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.

Legte man bisher beim abwehrenden Brandschutz das Hauptaugenmerk darauf, einfach den Brand zu löschen, so bemüht man sich in der heutigen Zeit vermehrt auch um die Reduktion der Begleitschäden, da diese oft ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen.

Umweltschutz

Unter Umweltschutz fallen im feuerwehrtechnischen Bereich folgende Aufgaben:

  • Auffangen und Binden von umwelt- und wassergefährdeten Flüssigkeiten, wie z.B. Öle, Benzine, Säuren, Laugen und Gifte
  • Abdichten von leckgeschlagen Behältnissen auf Fahrzeugen und Schienenfahrzeugen,
  • Niederschlagen von umweltschädigenden Gasen und Dämpfen mit Wassernebel.

Hierfür steht der Berufsfeuerwehr Regensburg ein großes Spektrum an Einsatzgerätschaften und Schutzkleidungen zur Verfügung. Die sind unteranderem

  • Verschiedene Pumpen und Armaturen
  • Diverse Auffangbehälter und Mulden
  • Bindemittel
  • Chemikalienschutzanzüge, Ölschutzkleidung, etc.
Fotografie: Feuerwehrbeamte vor einem verunfalltem Lastwagen auf der Autobahn.

Technische Hilfeleistung

Die Technische Hilfeleistung (Abkürzung: THL) bezeichnet einen Aufgabenbereich der Feuerwehr. Darunter fallen all jene Einsätze, die sich nicht, oder nicht nur, auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken.

Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistungen verschoben.

Beispiele für diese Einsatzkategorie:

  • Patientengerechte Rettung
  • Bergung verunfallter Fahrzeuge
  • Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere
  • Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden
  • Hilfeleistung bei Überschwemmungen
  • Hilfeleistungen im Katastrophenfall
  • Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist
  • Gefahrguteinsätze, u. a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe
  • Strahlenschutz
  • Beseitigung von Ölspuren
  • Weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei u. dgl.

Wasser- und Eisrettung

  • Rettung von Menschen und Tieren, die in Gewässern zu ertrinken drohen,
  • Rettung von Menschen und Tieren, die in zugefrorenen Gewässern eingebrochen sind,
  • Hilfe für havarierte Schiffe und Boote.