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Instrumentalunterricht in Zweiergruppen

Symbolbild: Stadt Regensburg
Instrumentalunterricht in der Bibliothek © Stefan Effenhauser

Jeder Schüler im Musischen Zweig muss ab der 5. Klasse ein Pflichtinstrument wählen, wie zum Beispiel Klavier, Violine, Cello, Kontrabass, Bratsche, Oboe, Fagott, Trompete, Posaune, Querflöte, Klarinette, Saxophon oder Gitarre. Für das Pflichtinstrument werden beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Eine gewisse musikalische Begabung sollte jedoch mitgebracht werden (siehe GSO §26 Abs.4: Die Aufnahme in ein Musisches Gymnasium setzt eine musikalische Begabung voraus, „die durch die letzte Zeugnisnote im Fach Musik oder auf andere Weise nachzuweisen ist.") Im Instrumentalunterricht erfolgen die Leistungsnachweise durch das Vorspielen von Pflichtstücken und frei gewählten Stücken.

Zu den Besonderheiten am Von-Müller-Gymnasium zählen:

  • Instrumentalunterricht in Zweiergruppen 
  • Instrumentalunterricht mit wenigen Ausnahmen am Vormittag
  • Die angebotenen Instrumente können kostenfrei erlernt werden 
  • Mehrere Musikpavillons als Übungsmöglichkeit in den Pausen und Freistunden vorhanden
  • Unterricht durch Schulmusiker und Diplom-Musiklehrer (Abschlüsse an Musikhochschulen oder Universitäten)

Die Schüler/innen sammeln durch regelmäßige Auftritte vor der Klasse erste Erfahrungen vor Publikum, festigen und vertiefen ihre musiktheoretischen Kenntnisse durch den intensiven praktischen Umgang mit Musik.