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Einschreibung per Post

Eine Anmeldung kann auch ohne persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Sollten Sie diesen Weg der Schuleinschreibung wählen, senden Sie bitte die Formulare fristgerecht an uns bzw. werfen Sie sie in unseren Briefkasten (Eingang spätestens am 08.05.2024).

Folgende Unterlagen benötigen wir in Kopie:

  • Geburtsurkunde bzw. Stammbucheintrag
  • ggf. Gutachten zu Lese-/Rechtschreibstörung
  • ggf. Sorgerechtsregelung bei getrennt lebenden Eltern

 

zusätzlich benötigen wir folgende Dokumente bzw. Formulare (ausgefüllt und unterschrieben) im Original, welche wir Ihnen ggf. nachfolgend bereitstellen.

  • Übertrittszeugnis (im Original)
  • schriftliche Bestätigung der Musik-Note (nur bei Wahl des musischen Zweigs)
  • Schülerdatei Ersterfassung 
  • Erfassungsbogen für die Fahrkarten (Stadtgebiet Regensburg)
  • Erfassungsbogen für die Fahrkarten (Landkreis Regensburg)
  • Erfassungsbogen für die Fahrkarten (Landkreis Kelheim)
  • Anmeldeformular für die elektronische Essensbestellung (falls gewünscht)
  • Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • Anmeldung für WebUntis (Informationssystem für Eltern)
  • Anmeldung zum Pflicht-Instrumentalunterricht (nur bei musischem Zweig)
  • Schulvertrag
  • Gesundheitsfragebogen

Wichtig

Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch auf kostenfreie Schulwegbeförderung bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich nur zur entsprechenden nächstgelegenen Schule besteht. Nächstgelegenes Gymnasium ist dasjenige, welches unter Einbeziehung der Ausbildungsrichtung mit dem geringsten finanziellen Beförderungs-aufwand erreichbar ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich im Zweifelsfall bereits im Vorfeld beim zuständigen Landratsamt bzw. beim Amt für Schulen (zuständig für Stadt Regensburg) zu erkundigen, ob die Kosten für die Fahrkarten übernommen werden.

 

Hinweise zum Probeunterricht:

Termin:                        

Dienstag, 14.05. – Donnerstag, 16.05.2024

Probeunterricht erforderlich bei

  • Notendurchschnitt schlechter als 2,33 (in D / M / HSU) oder
  • Übertritt von nicht staatlichen bzw. nicht staatlich anerkannten Schulen, z.B. Montessori-Schulen