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Brandübergriff auf Wohnhaus verhindert

Zu einer gemeldeten Rauchentwicklung in einem Wohnhaus wurden heute Mittag der Löschzug der Berufsfeuerwehr sowie der Löschzug Sallern der Freiwilligen Feuerwehr Regensburg alarmiert. Das beherzte Eingreifen eines zufällig anwesenden Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und der Hausbewohnerin konnte eine Brandausbreitung auf die Wohnräume verhindern.

Schon auf der Anfahrt in den Ortsteil Sallern war eine starke Rauchentwicklung sichtbar. Der ersteintreffende Inspektionsdienst wurde von einem bekannten Gesicht empfangen: Ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Keilberg, der aus beruflichen Gründen in der Straße unterwegs war, wies die Einsatzkräfte ein. Zusammen mit seinen Kollegen sowie der Hausbewohnerin waren erste Löschmaßnahmen erfolgreich. Der Brand auf einer Terrasse, der bereits auf das Mobiliar und die Fassade übergegriffen hatte, konnte dadurch weitestgehend eingedämmt werden. Vom ersten HLF der Berufsfeuerwehr wurden ein C-Rohr vorgenommen und das Brandgut von der Terrasse entfernt. Das leicht verrauchte Obergeschoss des Einfamilienhauses wurde maschinell belüftet, hier war kein weiterer Brandschaden zu verzeichnen. Der Brand hatte sich jedoch in die wärmegedämmte Außenfassade ausgebreitet. Diese musste deshalb auf einer Fläche von ca. 6 m² geöffnet und kontrolliert werden.

Der ebenfalls alarmierte Löschzug Sallern der Freiwilligen Feuerwehr musste nicht mehr eingesetzt werden. Nach rund einer Stunde wurde die Einsatzstelle an die Brandleiderin übergeben. Vor Ort waren außerdem der Rettungsdienst mit Einsatzleiter, Notarzt und zwei Rettungswagen sowie die Polizei. Sie leitete Untersuchungen zu Brandursache und Schadenshöhe ein, wozu die Berufsfeuerwehr keine Angaben machen kann. Personen kamen bei diesem Einsatz nicht zu Schaden. Eine im Laufe des Nachmittags durchgeführte geplante Kontrolle der Einsatzstelle bestätigte den Löscherfolg.

Einsatzleiter: Christoph Tresch, Inspektionsdienst

Außenansicht der EinsatzstelleTerrassenbrand in der Riesengebirgstraße © BFR

15.03.2022