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Das Sozialpraktikum

Sozialpraktikum am VMG in der Jgst. 9 und 10

Die Schulordnung für die Gymnasien schreibt allein im Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium mit Schwerpunkt Sozialkunde ein Sozialpraktikum vor, das einen Umfang von drei Wochen hat und vorwiegend in den Ferien abzuleisten ist. Laut GSO ist der erfolgreiche Abschluss des Sozialpraktikums im WSG-S auch die zwingende Voraussetzung für das Vorrücken in die Kursphase der Kollegstufe.

Das Sozialpraktikum wird bei uns in der 9. Jgst (7 Tage) und in der 10. Jgst. (8Tage) abgeleistet.

 

Zielsetzung des Praktikums


Solidarisches Miteinander, Mitmenschlichkeit und Mitgefühl gehören nicht mehr zum selbstverständlichen Umgang in unserer Gesellschaft. Gerade am WSG-S ist es jedoch ein Hauptanliegen durch das Kernfach Sozialkunde junge Menschen zu politischen mündigen Bürgern zu erziehen und ihnen über das Fach Sozialpraktische Grundbildung soziales Engagement nahe zubringen. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet das Sozialpraktikum, das die Schüler/innen hautnah mit der Berufs- und Lebenswelt in einer sozialen Einrichtung vertraut machen soll.

Folgende Ziele werden mit dem Sozialpraktikum verbunden:
Die Schüler/innen sollen für den sozialen Lebensbereich sensibilisiert werden.
In der Begegnung mit hilfsbedürftigen Menschen können die Schüler/innen soziale Erfahrungen gewinnen, die ihnen normalerweise in dieser Altersstufe noch verschlossen sind.
Durch den Umgang mit jungen, alten, kranken und hilfsbedürftigen Menschen erfahren sie, was soziales Engagement bewirken kann und wie wichtig der Einsatz in solch sozialen Einrichtungen ist.
In einer wichtigen Entwicklungsphase gewinnen sie neue Perspektiven und entdecken neue Begabungen, die sogar künftige Berufsentscheidungen beeinflussen können.
Der Zugang zu sozialen Themenbereichen in den verschiedenen Fächern fällt durch praktische Erfahrung deutlich leichter.
Die Schüler/innen erhalten durch dieses Praktikum einen Einblick in sozialen Einrichtungen, was spätere Entscheidungen (freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst) beeinflussen kann.


Organisation des Sozialpraktikums am VMG


Im Laufe des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 werden die Schüler/innen der WSG-S-Klassen und deren Eltern (im Rahmen des Elternabends der 9. Klassen) über Organisation und Ablauf des Sozialpraktikums (insgesamt mindestens 15 Arbeitstage) informiert. Für die Schüler/innen des WSG-S-Zweiges ist die Ableistung dieses Sozialparktikums eine zwingende Voraussetzung, um in die gymnasiale Oberstufe eintreten zu dürfen. Es erstreckt sich über die 9. und 10. Jahrgangsstufe.

Sozialpraktikum 1 (9. Klasse)
Am Ende der 9. Jahrgangsstufe (beginnenden mit dem vorletzten Donnerstag im Schuljahr bis einschließlich letztem Schultag) leisten die Schüler/innen den ersten Teil des Praktikums (7 Tage) in einer sozialen Einrichtung, die sich mit Kindern beschäftigt, ab.

Sozialpraktikum 2 (10. Klasse)
Der zweite Teil des Praktikums (mindestens acht Tage!) wird dann in der 10. Jahrgangsstufe abgeleistet. Der Praktikumszeitraum kann innerhalb der Oster- oder Pfingstferien gewählt werden. Das Einsatzgebiet soll dann eine soziale Einrichtung außerhalb eines Kindergartens sein (Altenheim, Krankenhaus, sozialer Dienst etc.).

Die erfolgreiche Suche nach einem Praktikumsplatz für den ersten und zweiten Teil des Praktikums muss jeweils bis zum Schulhalbjahr abgeschlossen sein. Die Kontaktaufnahme mit der sozialen Einrichtung (Lebenslauf, persönliche Vorstellung etc.) sollte im Normalfall durch den Schüler/die Schülerin erfolgen (Gründe: individuelle Einsatzwünsche, Ortsnähe etc.). In zwei Praktikumsberichten (Abgabetermin Teil 1 vor dem Tag der Deutschen Einheit; Teil 2: zweite Woche nach den Pfingstferien) sollen die Schüler/innen die jeweilige Einrichtung vorstellen, ihre Tätigkeiten in der jeweiligen sozialen Einrichtung beschreiben und ausführlich über die dort gemachten Erfahrungen berichten. Die Bestätigung der Praktikumsstelle und zwei ordentliche Praktikumsberichte sind die Voraussetzung für ein erfolgreich abgelegtes Sozialpraktikum.