Was tun, wenn Teilnahme am Prüfungstag aufgrund Erkrankung nicht möglich ist?
Zwingend erforderlich:
1. Unverzügliche fernmündliche Meldung der Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung vorab
vor 08:00 Uhr per Telefon, Fax oder E-Mail.
2. Nachweis der Erkrankung durch ein ärztliches Zeugnis gem. Art. 20 (2) BaySchO