Wasser ist unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushaltes und das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Wasser muss daher vor schädlichen Einwirkungen ausreichend geschützt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Gewässerschutz. Das Umweltamt hat die Aufgabe, diese gesetzlichen Regeln zum Gewässerschutz zu vollziehen. Jede Benutzung (z.B. Entnahmen aus Gewässern, Einleitungen in Gewässer und Veränderungen an Gewässern) ist in der Regel erst nach Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zulässig.