Niederschlagswasserversickerung
Zuständig
Beschreibung
Das von Dach- und Hofflächen abfließende Niederschlagswasser wird im Regelfall in die städtische Kanalisation eingeleitet. Falls das Niederschlagswasser stattdessen versickert werden soll, ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Bestimmte Vorhaben sind durch die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) von der Erlaubnispflicht befreit. Bei erlaubnisfreier Versickerung dürfen max. 1.000 m² befestigte Fläche an eine Versickerungsanlage angeschlossen werden. Falls im Bereich einer Altlastenfläche oder im Wasserschutzgebiet versickert werden soll, ist in jedem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Das Umweltamt führt die notwendigen Erlaubnisverfahren durch und erteilt Auskunft, in welchen Fällen eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser möglich ist.
Fristen/Dauer
Bitte beachten Sie, dass im Verfahren auch externe Stellen (Wasserwirtschaftsamt Regensburg, ggf. REWAG) zu beteiligen sind. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher bitte frühzeitig ein.
Wichtige Hinweise
Bitte verwenden Sie für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis das folgende Antragsformular:
Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer (Grundwasser)
Bei Versickerung im Bereich einer Altlastenfläche oder im Wasserschutzgebiet sind spezielle Antragsformulare zu verwenden:
Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser im Bereich einer Altlastenfläche
Die für den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern:
Infoblatt zum Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer (Grundwasser)
Infoblatt zum Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser im Bereich einer Altlastenfläche