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Dienstleistungen

Niederschlagswasserversickerung

Beschreibung

Das von Dach- und Hofflächen abfließende Niederschlagswasser wird im Regelfall in die städtische Kanalisation eingeleitet. Falls das Niederschlagswasser stattdessen versickert werden soll, ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Bestimmte Vorhaben sind durch die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) von der Erlaubnispflicht befreit. Bei erlaubnisfreier Versickerung dürfen max. 1.000 m² befestigte Fläche an eine Versickerungsanlage angeschlossen werden. Falls im Bereich einer Altlastenfläche oder im Wasserschutzgebiet versickert werden soll, ist in jedem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Das Umweltamt führt die notwendigen Erlaubnisverfahren durch und erteilt Auskunft, in welchen Fällen eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser möglich ist.

Fristen/Dauer

Bitte beachten Sie, dass im Verfahren auch externe Stellen (Wasserwirtschaftsamt Regensburg, ggf. REWAG) zu beteiligen sind. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher bitte frühzeitig ein.

Wichtige Hinweise

Kontakt

Magdalena Auburger

Umweltamt

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Bruderwöhrdstraße 15 b Zimmer: 2.02393055 Regensburg
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Telefon: (0941) 507-93111
Fax: (0941) 507-4319