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Tierschutz

Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere, Verhütung von Leiden

Gesetzliche Grundlage

Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) verankert. Der Tierschutz hat die Aufgabe, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Gewerbliche Tierhaltung

Gewerbliche Tierhaltungen (z.B. Tierzuchten, Zoohandlungen, Zirkusse, Reitbetriebe) aber auch Versuchstiereinrichtungen, Tierheime, Tiergärten, Tierbörsen etc. bedürfen nach §11 des Tierschutzgesetzes der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die verantwortliche Person benötigt hierzu die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Im Bedarfsfall kann beim Veterinäramt eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Auch nach Erteilung der Erlaubnis werden die Betriebe regelmäßig durch das Veterinäramt kontrolliert.

Private Tierhaltung

Eine Kontrolle von privaten Tierhaltungen erfolgt nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht. Sollten Sie den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht melden wollen, können Sie dies zum Beispiel per E-Mail oder telefonisch erledigen.

Gewerbliche Tiertransporte

Gewerbliche Tiertransporte werden unter anderem durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport geregelt. Transportunternehmer müssen von der zuständigen Behörde zugelassen sein und Fahrer und Betreuer bedürfen eines Befähigungsnachweises.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V..

Sowohl private wie auch gewerbliche Tierhaltungen aller Art unterliegen grundsätzlich dem Tierschutzgesetz.

Die Kontrollen durch Amtstierärzte werden aufgrund von rechtlichen Vorgaben oder von Anzeigen vorgenommen. So werden z.B. Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Tierheime, Tierpensionen, gewerbliche Tierzuchten, landwirtschaftliche Tierhaltungen oder Tiertransporte regelmäßig bzw. stichprobenartig überwacht; während private Tierhaltungen anlassbezogen (bei Anzeigen) kontrolliert werden.

Bestimmte Tierhaltungen unterliegen einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis.

Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.

Weitere Informationen:

Herdenschutz - LfU.Bayern

Herdenschutz - Institut für Tierzucht, LfL Bayern