Äußerungen und Stellungnahme
Während der Beteiligungsfrist haben Sie die Möglichkeit, sich zu äußern oder Stellungnahmen abzugeben. Äußerungen und Stellungnahmen werden von der Stadtverwaltung geprüft und im Rahmen des weiteren Verfahrens dem Stadtrat entweder zur Kenntnis gegeben (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) oder zur Abwägung vorgelegt (Veröffentlichung bzw. Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB).
Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Nach der Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung wird Ihnen mitgeteilt, wie der Stadtrat über Ihre Stellungnahmen entschieden hat. Nach diesem Verfahrensschritt erfolgt keine separate Eingangsbestätigung oder Zwischenbenachrichtigung.
Ihre Stellungnahme zu dem entsprechenden Verfahren senden Sie bitte per Email an den für das Verfahren genannten Ansprechpartner(in) oder an das Stadtplanungsamt.
Zudem können Sie Ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt zu Protokoll geben.