Sie versteht sich als Experte in allen schulischen Fragestellungen wie Schullaufbahn, Nachteilsausgleich/Notenschutz, Verhaltensprobleme oder Krisensituationen,
sie achtet die Freiwilligkeit und Selbständigkeit der Ratsuchenden,
sie ist unvoreingenommen, objektiv und unterliegt der Schweigepflicht,
sie gibt Hilfe zur Selbsthilfe, bietet aber auch Lösungswege an und begleitet den Lösungsprozess.