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Entschuldigungsverfahren

bei Notfällen oder Krankheiten

1. Schritt: Mitteilung des Fernbleibens vom Unterricht (Vorabentschuldigung)

Bitte melden Sie vor Unterrichtsbeginn das Fernbleiben vom Unterricht der Schule

  • vorzugsweise per E-Mail an Ihren Klassenleiter. Die E-Mail-Adresse finden Sie hier, oder
  • telefonisch unserem Sekretariat: 0941 507-1243 und 0941 507-1244
    Telefax: 0941 507-4249

2. Schritt: Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung innerhalb einer Woche

Die Versäumnisse sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen. Entschuldigungsschreiben müssen von einem Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) und dem Ausbilder (zur Kenntnisnahme) unterschrieben sein. Die Schule kann Beweise (ärztliche Atteste und dgl.) anfordern. Vorabentschuldigungen müssen durch Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung bestätigt werden.

Bei Erkrankung mit Attest bzw. eAU lassen Sie sich bitte vom Arzt einen Beleg geben:

  • Diesen geben Sie in Kopie mit Unterschrift der Firma bzw. der Ausbilderin/des Ausbilders an der Schule ab

oder

  • Sie schicken das Attest digital an die Klassenleitung per E-Mail (hier setzen Sie bitte den Ausbildungsbetrieb cc. in Kenntnis)