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Heimunterbringung bei Blockbeschulung

Den Schülerinnen und Schülern, die im Blockunterricht an der Berufsschule beschult werden, steht eine Heimunterbringung während der Blockzeit zu, wenn ihnen die tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht zugemutet werden kann. Dies trifft in der Regel zu, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

  • die Abwesenheit vom Wohnort mehr als zwölf Stunden oder
  • die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und der Berufsschule und zurück mehr als drei Stunden beträgt.

Sollte dies der Fall sein, können Sie eine Heimunterbringung im Verlauf der Online-Anmeldung beantragen. Schicken Sie bitte den Antrag und die Verpflichtungserklärung für die Heimunterbringung vorab an die 

Städtische Berufsschule III
Prüfeninger Str. 100
93049 Regensburg.

Das Anmeldeblatt mit den Stammdaten und die Datenschutzerklärung bringen Sie bitte am ersten Schultag persönlich mit. Diese Unterlagen erhält dann Ihre neue Klassenleitung.

Senden Sie uns bitte beide Formulare ausgefüllt auf dem Postweg zu.