Terminplan Seminarphase 2017
Der genaue Terminplan wird allen Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern zu Beginn der Seminarphase in der Einführungsveranstaltung ausgehändigt bzw. ist hier als Download verfügbar.
Der genaue Terminplan wird allen Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern zu Beginn der Seminarphase in der Einführungsveranstaltung ausgehändigt bzw. ist hier als Download verfügbar.
Nach der Fachhochschulreifeprüfung werden die Klassenverbände aufgelöst. In der Zeit bis zum Schuljahresende erarbeiten die Schüler/innen, die in die 13. Klasse aufsteigen, ihre Seminararbeit. Die Schulordnung setzt dafür nur Rahmenbedingungen.
Die konkrete Ausgestaltung der Seminarphase orientiert sich an der Zielsetzung, die Schüler zu selbstständigem Arbeiten zu führen, bei ihnen problembezogenes Denken zu initiieren und zu schulen sowie mit ihnen Sozialformen des Lernens zu trainieren, die sowohl die Selbstständigkeit als auch die Kommunikations- und Teamfähigkeit fördern. Wir wollen ihnen damit weitere Bausteine zur Erweiterung ihrer Studierfähigkeit bieten.
(1) In der Jahrgangsstufe 13 ist eine Seminararbeit anzufertigen. Hierzu besuchen die Schülerinnen und Schüler, die nicht mit der Fachhochschulreife den Schulbesuch beenden möchten, am Ende der Jahrgangsstufe 12 ein mindestens 60 Stunden umfassendes und von der Schule zu betreuendes Seminar. Der Unterricht dient der Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und der Erarbeitung bzw. Auswahl der Themen der Seminararbeit. Wählbar ist ein fachbezogenes oder fächerübergreifendes Thema in einem Pflichtfach.
(2) Die Themen der Seminararbeit werden in der Vollzeitform zum Ende der Jahrgangsstufe 12, in der Teilzeitform zum Ende der Jahrgangsstufe 12/2 vergeben. Die Seminararbeit muss in der Vollzeitform spätestens am ersten Unterrichtstag im Oktober, in der Teilzeitform spätestens am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien in der Jahrgangsstufe 13/1 abgeliefert werden.
(3) Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 27 Abs. 6 in die Fachoberschule oder gemäß § 28 Abs. 6 in die Berufsoberschule aufgenommen werden, wählen das Thema der Seminararbeit im Einvernehmen mit den betroffenen Lehrkräften zu Beginn der Jahrgangsstufe 13. Die Seminararbeit muss in diesen Fällen in der Vollzeitform spätestens eine Woche nach Ende der Weihnachtsferien, in der Teilzeitform spätestens eine Woche nach Ende der Osterferien in der Jahrgangsstufe 13/1 abgeliefert werden. Schülerinnen und Schüler nach Satz 1 können auf Antrag an der Seminarphase teilnehmen; im Fall der Teilnahme gelten die Fristen des Abs. 2.
(4) Die Schule kann in besonderen Fällen, insbesondere bei nachgewiesener längerer Erkrankung, Fristverlängerung gewähren.
(5) Grundlage der Bewertung der Seminararbeit sind die Leistungen im Rahmen der Seminarphase und die schriftliche Arbeit. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung nach Korrektur der schriftlichen Arbeit abgehalten werden, deren Ergebnis in die Gesamtbewertung eingeht; sie muss abgehalten werden, wenn die Seminararbeit mit der Note 5 oder 6 (weniger als 4 Punkte) bewertet wurde, ausgenommen bei Nichtabgabe oder erwiesenem Plagiat. 3§ 65 Abs. 2 findet für die Seminararbeit keine Anwendung.
(6) Das Thema bzw. eine Kurzform des Themas der Seminararbeit, die erreichte Punktzahl und die erzielte Note sind im Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife bzw. im Jahreszeugnis auszuweisen. Das Ergebnis der Seminararbeit wird bei der Ermittlung der Durchschnittsnote wie ein Pflichtfach gewertet.
(7) Wiederholt die Schülerin oder der Schüler die Jahrgangsstufe 13, bleibt das Ergebnis der Seminararbeit auf Antrag erhalten. Bei Anfertigung einer neuen Seminararbeit kann sich die Schülerin oder der Schüler für eines der beiden Ergebnisse entscheiden.
Anwesenheitspflicht
Während der Seminarphase besteht für alle Teilnehmer Anwesenheitspflicht. Nicht ausreichend entschuldigtes Fernbleiben vom Seminar gilt in jedem Falle als Austrittserklärung. Der Seminarteilnehmer wird beim Amt für Ausbildungsförderung (BaföG-Stelle) abgemeldet. Der Besuch der 13. Klasse wird dadurch zwar nicht ausgeschlossen, die Bewerber gelten aber dann als Quereinsteiger und haben kein Anrecht mehr, an einer bestimmten Schule aufgenommen zu werden!
Jeder Schüler dokumentiert anhand eines Tätigkeitsnachweises seine Teilnahme an den allgemein verbindlichen Seminarterminen, Gruppenterminen sowie seine individuellen Seminararbeitszeiten (Recherche, Exkursionen, Literaturarbeit, schriftliche Zusammenfassung und Ausarbeitung, Vorbereitung der Präsentation, Beratungsgespräche mit der betreuenden Lehrkraft, Gruppensitzungen, Betriebserkundungen usw.). Die Gesamtzahl der eingebrachten Stunden darf die Zahl 60 nicht unterschreiten, andernfalls kann das Seminar als nicht besucht gewertet werden. Die betreuende Lehrkraft überprüft die Eintragungen auf Plausibilität und bestätigt die Zeiten im Tätigkeitsnachweis. Der Tätigkeitsnachweis ist Bestandteil der Seminararbeit.
Gruppenbildung und Themenfindung, Gruppenarbeit
Die Schüler, die an der Seminarphase teilnehmen wollen, müssen möglichst gleichmäßig auf die zur Betreuung zur Verfügung stehenden Kolleginnen und Kollegen verteilt werden.
Ablauf:
Nach der Gruppenbildung kann bereits die Seminarphase beginnen. Gegebenenfalls können nun bereits Arbeitsaufträge für die Seminarteilnehmer für die Phase nach den Pfingstferien (für Lehrkräfte noch Korrektur der Abschlussprüfung) formuliert und verteilt werden.
Die vorrangige Betreuung sollte in Gruppen geschehen, da Gruppenarbeit ein erklärtes Ziel der Seminarphase ist. Eine inhaltliche Zuarbeitung durch den Betreuer soll auf keinen Fall erfolgen. Ende der 1. oder zu Beginn der 2. Seminarwoche soll eine Themenpräzisierung (Arbeitsthema der individuellen Seminararbeit) vorgenommen werden. Dabei sollte vergleichenden Themen der Vorzug vor beschreibenden Themen eingeräumt werden.
Die Seminararbeit muss bis zum Ende des lfd. Schuljahres so weit fortgeschritten sein, dass etwa 2/3 fertig gestellt sind (Präsentation durch einen obligatorischen, benoteten Seminarabschlussbericht).
Hinweis:
Auch wenn als offizieller Abgabetermin der erste Unterrichtstag im Oktober des neuen Schuljahres gilt, sollten die Seminararbeiten bis zu Beginn des neuen Schuljahres abgabefertig sein, damit die Schüler nicht in der Anfangsphase der BOS 13 zusätzlich mit der Ausarbeitung der Seminararbeit belastet sind.
Deshalb muss bereits bei der Formulierung des Seminararbeitsthemas kritisch geprüft werden, ob das gewählte Thema auch in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen ist (Umfang der Arbeit, stehen die benötigten Quellen auch rechtzeitig zur Verfügung, sind Interviews rechtzeitig möglich u. ä.). Zeitmanagement während der Seminarphase ist besonders wichtig, um den Arbeitsfortschritt kontrollieren und steuern zu können (Arbeitsaufträge zu bestimmten Terminen vereinbaren, Zwischenpräsentationen verlangen).
In der Seminarphase und in der Gruppenarbeit sollen die Seminarteilnehmer...
Der Terminplan für die Abwicklung der Seminarphase erfasst die für alle Seminarteilnehmer verbindlichen Termine und Veranstaltungen (Bibliothekskunde, Arbeitstechniken, Umgang mit Literatur, Zitiertechniken, formale Anforderungen an eine Seminararbeit, Präsentationstechniken, usw.). Darüber hinaus gelten die in der jeweiligen Seminargruppe oder die individuell zwischen Schüler und betreuende Lehrkraft getroffenen Terminvereinbarungen (bitte dabei die Termine im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung beachten).
Schulbesuche, allgemeine Exkursionen sowie Bibliotheksbesuche sind grundsätzlich versichert. Dies gilt auch für Besuche von Einzelnen oder Gruppen bei Institutionen oder bei Betrieben, jedoch sind diese vorher vom Schüler bei der betreuenden Lehrkraft anzumelden (Formblatt).
Für Fragen und Anregungen sind wir Ihnen sehr dankbar, denn wir wollen, dass Ihnen die Arbeit in unserem Seminar auch Freude macht.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hofmann, OStR
Email: hofmann.christoph@schulen.regensburg.de