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Schülermitverantwortung

Information

Die SMV setzt sich aus den gewählten Schul- und Tagessprechern, allen interessierten Schülern der Berufsschule und dem Verbindungslehrer zusammen. Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht in der Schule mitzugestalten. (BayEUG Art.62, Abs.1)

Rechte der SMV:

  • Informationsrecht hinsichtlich schulischer Angelegenheiten
  • Vermittlungsrecht (Hilfe für Mitschüler)
  • Beschwerderecht bei Lehrkräften
  • Mitwirkungsrecht (z.B. Schulveranstaltungen)

Aufgaben der Schülersprecher:

  • Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
  • Übernahme von Ordnungsaufgaben
  • Wahrnehmung der schulischen Interessen der Schüler
  • Mithilfe bei der Lösung von Konflikten

(laut: BayEUG Art.62, Abs.1)