Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
Rechtliche Grundlage für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch besonders umweltrelevante Industrietätigkeiten ist die Richtlinie 2010/75/EU, die Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL). Mit dem Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der IE-Richtlinie fallen, sind im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt und mit einem „E“ gekennzeichnet. Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg sind derzeit 26 Anlagen, verschiedenster Branchen, z.B. Energiezentralen, Anlagen zur Kalkherstellung, Lackiererei, Oberflächenbehandlungsanlage, Futtermühlen, Anlage zur Milchverarbeitung, Anlage zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen, Läger für gefährliche Abfälle.