Wassergefährdende Stoffe, hierzu gehört insbesondere auch Heizöl, können bei Hochwasser nicht nur zu beträchtlichen Schäden an Gebäuden, sondern auch zu erheblichen Gewässerverunreinigungen führen.
Dringt Wasser in ein Gebäude ein und sind die Behälter nicht entsprechend gesichert, besteht die Gefahr, dass diese aufschwimmen und umkippen. Rohrleitungen können abgetrennt werden.
Es sind nicht nur die Eigentümer havarierter Öltanks betroffen, deren Häuser aufgrund der Kontamination zum Teil abgerissen werden müssen, auch die Natur, Staatseigentum und das Eigentum von Nachbarn, die selbst ggf. gar nicht mit Öl heizen, werden in Mitleidenschaft gezogen.
Heizölverbraucheranlagen müssen deshalb hohen Sicherheitsansprüchen genügen, um ein Austreten von Öl unter allen Umständen zu verhindern.
Seit 1.5.2018 ist die Errichtung neuer Heizöltanks im festgesetzten Überschwemmungsgebiet verboten.
Technische Anforderungen an Heizöltanks
Tanks in Hochwassergefährdeten Gebieten müssen auftriebssicher und gegen das Eindringen von Wasser geschützt sein. An Anlagen im Überschwemmugnsgebiet bestehen folgende Anforderungen:
- Anlagen und Anlagenteile müssen so gesichert sein, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern; sie müssen mindestens eine 1,3-fache Sicherheit gegen Auftrieb der leeren Anlage oder des leeren Anlagenteils haben
- Anlagen müssen so aufgestellt werden, dass bei einer Überschwemmung kein Wasser in Entlüftungs-, Befüll-, oder sonstige Öffnungen eindringen kann und es zu keiner Beschädigung, z.B. durch Treibgut oder Eisstau, kommen kann.
Bestehende Anlagen, die diese Anforderungen bisher nicht erfüllen, sind bis spätestens 25. August 2017 nachzurüsten.
Viele bisher verwendete Behälter und Kellerräume sind für diese Anforderungen statisch nicht ausgelegt. Da eine nachträgliche Sicherung bestehender Heizöltanks meist nicht möglich ist, sind sie in aller Regel durch neue, speziell für Überschwemmungsgebiete zugelassene Heizöltanks auszutauschen. Ggf. sollte überlegt werden, ob nicht der Wechsel zu einem anderen Energieträger (z.B. Erdgas, Erdwärme) die bessere Lösung darstellt.
Eine Übersicht bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete können Sie hier herunterladen.