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Drohnenflüge

Alle Infos rund um Drohnenflüge über Regensburg

Bei dem Betrieb von Drohnen (unbemannte Luftfahrzeugsysteme - UAS) müssen die Regelungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS-Regulation) beachtet werden.

Hierbei wird unterschieden zwischen dem Betrieb in der „offenen“ Kategorie, für den Sie keine Genehmigung einer Luftfahrtbehörde benötigen und dem Betrieb in der „speziellen“ Kategorie, für den Sie eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde benötigen.

Zuständige Luftfahrtbehörde für diese Genehmigung ist die Landesluftfahrtbehörde, in der Sie oder Ihr Unternehmen den Hauptwohn- bzw. Firmensitz haben, nicht der Ort, an dem der Drohnenbetrieb stattfindet. Einige Bundesländer, zu denen auch der Freistaat Bayern gehört, haben diese Zuständigkeit an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) abgegeben.

Drohnenbetreiber aus dem EU-Ausland, die über eine Genehmigung für die „spezielle“ Kategorie des Mitgliedsstaates verfügen, in dem sie als UAS-Betreiber registriert sind, müssen diese durch das Luftfahrt-Bundesamt bestätigen lassen, bevor der Drohnenbetrieb in dieser Kategorie in Regensburg möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass beim Drohnenbetrieb in der „offenen“ Kategorie wie auch in der „speziellen“ Kategorie die besonderen Betriebsbedingungen zu beachten sind, die für geografische UAS-Gebiete gelten. Diese sind in § 21h Abs. 3 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) festgelegt.