Dreharbeiten in Regensburg
Regensburg bietet für Dreharbeiten historische und moderne Kulissen. In der Stadt gibt es prominente Wahrzeichen wie die Steinerne Brücke, den Dom und die Porta Praetoria, aber auch viele malerische Plätze und Gassen.
Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich bleibend an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befinden, „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind und im Gemeingebrauch stehen. Privates Gelände wie Privatwege und Parks gilt in diesem Fall als öffentlich, wenn es für jedermann frei zugänglich ist.
Die Panoramafreiheit gilt nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune und Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird. Die Panoramafreiheit gilt auch nur für die Außenansicht/Straßenfront von Bauwerken und z.B. nicht für Innenhöfe, Innenräume oder Treppenhäuser. Zudem muss der Aufnahmeort allgemein zugänglich sein; eine Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegen sollte. Schließlich muss die Aufnahme von diesem Standpunkt aus ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Leitern) möglich sein.
Im Übrigen ist zu beachten, dass unabhängig vom Urheberrecht weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Aufnahme entgegen stehen können wie z.B. bei Innenaufnahmen das Eigentumsrecht an Grundstücken mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen.