Darf ich Geld verdienen? Und wie viel Taschengeld steht mir zu?
Für junge Leute gibt es ab einem bestimmten Alter die Möglichkeit, sich was dazu zu verdienen, etwa, wenn Ihr Euch bestimmte Wünsche erfüllen wollt und selbst dafür etwas tun wollt. Jedoch gelten dabei ganz bestimmte gesetzliche Vorgaben.
Wie viel Geld darf ich mir mit 14 Jahren dazuverdienen?
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten.
Trotzdem gibt es die Möglichkeit sich das Taschengeld aufzubessern. Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Einwilligung der Eltern eine Reihe von Tätigkeiten ausüben, soweit die Beschäftigung für Kinder geeignet ist.
Nach § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung sind dies:
- Austragen von Zeitungen/Prospekten
- Engagement im Sportverein oder in anderen gemeinnützigen Einrichtungen
- Babysitting
- Botengänge
- Nachhilfeunterricht
- Betreuung von Haustieren
u.a.
Diese Beschäftigung muss leicht sein, darf ausschließlich an Werktagen (Montag mit Samstag) stattfinden und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends verrichtet werden. Die Beschäftigung darf nicht in der Schulzeit liegen und es dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet werden.
Jugendliche ab 15 Jahre dürfen insgesamt vier Wochen im Jahr während der Ferienzeit arbeiten. Auch hier gibt es aber durch das Jugendarbeitsschutzgesetz Einschränkungen. Zuständig für die Einhaltung der Bestimmungen ist das Gewerbeaufsichtsamt.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Taschengeld für Jugendliche besteht nicht. Und spätestens hier beginnt das Problem. Wie viel Taschengeld ist angemessen? Kinder werden aus naheliegenden Gründen immer denken, ihr Taschengeld sei zu gering berechnet. Fachleute haben sich mit der Taschengeldfrage befasst. Deren Ratschläge - allgemeiner Art, aber auch in Heller und Pfennig ausgedrückt - nachstehend: