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Medienzentrum

Verleih- und Nutzungsbedingungen

Unser Angebot richtet sich an Schulen, Kitas und außerschulische Bildungseinrichtungen in der Stadt Regensburg und ist kostenfrei. Die Verleih- und Nutzungsbedingungen finden Sie hier.

1. Allgemeines

Das Angebot des Medienzentrums richtet sich an Schulen, Kitas und außerschulische Bildungseinrichtungen in der Stadt Regensburg und ist kostenfrei. Das Angebot umfasst sowohl physische Medien (Lehr- und Lernmittel) und Geräte zum Verleih als auch den Abruf bzw. die Zurverfügungstellung von Online-Medien. Eine Nutzung des Angebots erfordert eine einmalige Anmeldung. Hierfür wird ein Nachweis der Beschäftigung an der jeweiligen Einrichtung benötigt.

2. Verleih von physischen Medien und Geräten

2.1. Reservierung
Physische Medien und Geräte können wahlweise telefonisch, per Mail, persönlich vor Ort oder über unseren Medienkatalog reserviert werden. Nach Bestätigung der Buchung können die Medien während der Öffnungszeiten in der Stadtteilbücherei Süd abgeholt und dort auch wieder zurückgeben werden. Die Abholung und Rückgabe kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

2.2. Verleihdauer
Die Verleihdauer kann individuell festgelegt werden. Sollten keine Absprachen getroffen werden, beträgt die Regelverleihzeit 21 Tage. Die entleihende Person verpflichtet sich, die entliehenen Medien und Geräte termingerecht und vollständig zurückzugeben. Verlängerungen sind nach rechtzeitiger Rücksprache grundsätzlich möglich.

2.3. Nutzung
Die entliehenen Medien und Geräte dürfen ausschließlich für nichtgewerbliche Bildungszwecke, die dem Unterricht, der Erziehung oder Wissenschaft dienen, verwendet werden. Eine Überlassung an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zwingend im Rahmen der Unterrichtsgestaltung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Zustimmung des Medienzentrums vorliegt.
Die entleihende Person versichert, dass sie mit der sach- und fachgerechten Bedienung der überlassenen Medien und Geräte vertraut ist. Das Medienzentrum bietet hierfür auf Wunsch Einweisungen und Workshops zum Umgang und Einsatz der angebotenen Medien an.
Die entliehenen Medien und Geräte müssen sorgsam behandelt und vor Verlust und Beschädigung bewahrt werden. Sollten dennoch entliehene Medien oder Geräte beschädigt werden oder verloren gehen, wird das Medienzentrum unverzüglich informiert.

2.4. Haftung
Entliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln. Werden entliehene Medien beschädigt oder verloren, so ist die entleihende Person schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Die Schadensfeststellung, Veranlassung einer Reparatur und Neubeschaffung erfolgt nur durch das Medienzentrum. Medien sind auf Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen bevor sie entliehen werden, offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei Gebrauch der zur Verfügung gestellten Medien entstehen, wird ausgeschlossen.

3. Nutzungsbedingungen von Online-Medien

3.1. Abrufmöglichkeiten
Alle berechtigten Einrichtungen in der Stadt Regensburg erhalten Zugänge für unseren Medienkatalog, der den Abruf der Online-Medien ermöglicht. Die Weitergabe der Zugangskennung außerhalb der Einrichtung ist nicht gestattet. Die Zugangskennung kann bei Verlust beim Medienzentrum eingeholt werden. Darüber hinaus ist für Lehrkräfte mit ByCS-Kennung der Abruf der Online-Medien über die mebis Mediathek möglich.

3.2. Nutzung
Die Online-Medien und enthaltene Arbeitsmaterialen dürfen uneingeschränkt für die Dauer des Unterrichtsprojekts verwendet werden. Jede Art von Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte der Inhalte ist nicht zulässig. Heruntergeladene Inhalte müssen nach dem Unterrichtsprojekt gelöscht werden.

3.3. Urheberrechte
Alle Online-Medien sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der jeweiligen Produzenten und Verlage. Jede Art von Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
Einzelne Komponenten der Online-Medien können auch Rechte Dritter enthalten. So kann z.B. bei einer öffentlichen Vorführung von Medien, die Musik enthalten, GEMA-Gebühren anfallen. Die nutzende Person klärt in eigener Verantwortung, ob Rechte Dritter berührt werden.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 12- 18 Uhr
Mittwoch 12 - 18 Uhr
Donnerstag 12 - 17 Uhr
Freitag 12 - 18 Uhr
Samstag 10 - 14 Uhr

Die Öffnungszeiten orientieren sich an der Stadtteilbücherei Süd. Aktuelle Änderungen finden Sie hier.