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Persönliche Einschreibung

Persönliche Einschreibung mit Terminvereinbarung (bitte vereinbaren Sie erst ab dem 08.04.2024 einen Termin, da das Sekretariat in den Osterferien nicht besetzt ist)

Termin:

Montag, 06.05. – Mittwoch, 08.05.2024

Uhrzeit:

8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr (Terminvereinbarung notwendig)

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Übertrittszeugnis im Original
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde (zur Einsicht)
  • ggf. Gutachten zu Lese-/Rechtschreibstörung
  • ggf. Sorgerechtsregelung bei getrennt lebenden Eltern
  • ggf. schriftliche Bestätigung der Musik-Note (nur bei Wahl des musischen Zweigs)

 

Gerne können Sie folgende Formulare schon vorab ausdrucken und ausgefüllt mitbringen. Wieter unten finden Sie die verknüften Datein.

  • Schülerdatei Ersterfassung (entfällt bei bereits erfolgter Voranmeldung)
  • Erfassungsbogen für die Fahrkarten (Stadtgebiet Regensburg)
  • Erfassungsbogen für die Fahrkarten (Landkreis Regensburg)
  • Erfassungsbogen für die Fahrkarten (Landkreis Kelheim)
  • Anmeldeformular für die elektronische Essensbestellung (falls gewünscht)
  • Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • Anmeldung für WebUntis (Informationssystem für Eltern)
  • Gesundheitsfragebogen

Wichtig

Wir weisen darauf hin, dass ein Anspruch auf kostenfreie Schulwegbeförderung bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich nur zur entsprechenden nächstgelegenen Schule besteht. Nächstgelegenes Gymnasium ist dasjenige, welches unter Einbeziehung der Ausbildungsrichtung mit dem geringsten finanziellen Beförderungsaufwand erreichbar ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich im Zweifelsfall bereits im Vorfeld beim zuständigen Landratsamt bzw. beim Amt für Schulen (zuständig für Stadt Regensburg) zu erkundigen, ob die Kosten für die Fahrkarten übernommen werden.

 

Hinweise zum Probeunterricht:

Termin:                        

Dienstag, 14.05. – Donnerstag, 16.05.2024

 

Probeunterricht erforderlich bei

  • Notendurchschnitt schlechter als 2,33 (in D / M / HSU) oder
  • Übertritt von nicht staatlichen bzw. nicht staatlich anerkannten Schulen, z.B. Montessori-Schulen