Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg vom 20. Dezember 2013
(AMBl. Nr. 1/2 vom 7. Januar 2014)
Aufgrund Art. 6, 27, 29 und 30 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
§ 1
(1) Die Stadt Regensburg ist Trägerin folgender beruflicher Schulen:
Städt. Berufschule I für Metall- und Elektrotechnik
Städt Berufsschule II für Ernährungs-, Bau-, Holz-, Farb- und gestaltende Berufe, Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Regensburg
Städt. Berufschule III für kaufmännische und Gesundheitsberufe, Städt. Berufsfachschule für Büroberufe, Städt. Berufsoberschule mit Ausbildungsrichtung Wirtschaft
(2) Die im Absatz 1 unter einer Nummer aufgeführten Schulen haben jeweils eine gemeinsame Schulleitung; der Schulleiter einer Berufsschule ist zugleich Schulleiter der ihr nach Abs. 1 zugeordneten Schule/ Schulen.
(3) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 2 genannten Schulen sind im "Beruflichen Schulzentrum Georg Kerschensteiner" und die in Nr. 3 genannten Schulen im "Beruflichen Schulzentrum Matthäus Runtinger" zusammengefasst.
§ 2
(1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. August 2013in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gliederung der beruflichen Schulen der Stadt Regensburg vom 3. März 1994 außer Kraft.