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Wahlschein mit Briefwahlunterlagen

Wie erhalte ich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen?

Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 29. April 2024 (bis spätestens 7. Juni 2024, 18.00 Uhr) erteilt werden können.

Durch die Erteilung eines Wahlscheins ist es möglich, an der Europawahl durch Briefwahl teilzunehmen.

Ebenso kann man durch Abgabe eines Wahlscheins bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses in einem beliebigen Wahlbezirk (Wahlraum) der Stadt Regensburg wählen.

Wahlscheinanträge können schriftlich oder persönlich, jedoch nicht telefonisch, gestellt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein entsprechender Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Darüber hinaus kann der Wahlschein auch formlos schriftlich per Telefax oder per E-Mail beantragt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Hierzu benötigen Sie die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die fortlaufende Nummer mit der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden). Den entsprechenden Link zur Online-Beantragung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal ebenfalls frühestens ab dem 29. April 2024 beantragt werden können.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) können Sie

  • in einer der nachfolgend genannten Dienststellen abgeben bzw. dort in den Briefkasten einwerfen oder
  • per Post in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden.

Bei den nachfolgend genannten Dienststellen können Sie den Antrag unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auch persönlich stellen, um den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen sofort in Empfang zu nehmen. Vor Ort besteht für Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar an der Briefwahl teilzunehmen.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten entsprechend.  

Bei der Antragstellung müssen stets Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angegeben werden. Sofern erforderlich, können Sie den Antrag auch mit einer "abweichenden Versandanschrift" versehen, falls Sie den Wahlschein nicht an Ihre Wohnanschrift übersandt bekommen möchten.   

Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich auf dem Postweg an Sie persönlich übersandt oder amtlich überbracht bzw. an Sie persönlich ausgehändigt.

Wer einen Wahlschein für eine andere Person nicht nur beantragen, sondern auch in Empfang nehmen möchte, benötigt auch hierfür eine schriftliche Vollmacht, die auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt ist.

Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie gegen Unterschrift auf der Vollmacht zu versichern.

In jedem Fall muss sich die bevollmächtigte Person, die den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, unter Vorlage des eigenen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen können.