Ausübung des Wahlrechts!
Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können ist es Voraussetzung, in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.
Alle nach den oben genannten Kriterien wahlberechtigten Inlandsdeutschen werden von Amts wegen am 28. April 2024 (= bundeseinheitlicher Stichtag für die Anlegung der Wählerverzeichnisse) in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Wahlberechtigte Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden nur dann zum Stichtag 28. April 2024 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg aufgenommen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind und wenn sie bereits bei einer früheren Europawahl (am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004, am 07. Juni 2009, am 25. Mai 2014 oder am 26. Mai 2019) schon einmal eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragt haben.
Auslandsdeutsche werden nur auf einen fristgemäßen (bis 19. Mai 2024) und formgebundenen schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt die Zusendung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Auslandsadresse. Informationen zum Antrag finden Sie im Internet auf den Seiten der Bundeswahlleitung.
Andere wahlberechtigte Inlandsdeutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden ab dem Stichtag, 28. April 2024, grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Regensburg eingetragen. Der Antrag ist bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahlamt der Stadt Regensburg zu richten. Für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der Antrag zudem formgebunden. Informationen zu diesem Antrag für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie im Internet auf den Seiten der Bundeswahlleitung.