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Digitaler Bauantrag

Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung und Abgrabungsanträge können seit dem 1. März 2024 digital eingereicht werden.

Authentifizierung

Für die digitale Antragstellung benötigen Sie einen digitalen Zugang.

Für Ihre Antragstellung stehen Ihnen digitale Formulare zur Verfügung, sogenannte „Online-Assistenten“.

Mit dem Hauptassistenten haben Sie die Möglichkeit, einen Bauantrag, Änderungsanträge sowie Anträge für Werbeanlagen, Abgrabung, Genehmigungsfreistellung sowie verfahrensfreie Abgrabung einzureichen. Daneben werden weitere Assistenten angeboten.

Was gibt es zu beachten?

Wesentliche Voraussetzung für ein schnelles Baugenehmigungsverfahren ist, dass die Bauanträge vollständig vorgelegt werden. Wir haben den "Leitfaden zum vollständigen Bauantrag" entwickelt, der Hinweise für Planfertiger und Bauherrn enthält.

Das Herstellen, Ändern oder Erweitern einer Grundstücksentwässerungsanlage erfordert eine Genehmigung. Dazu reichen Sie einen Entwässerungsantrag mit Planungsunterlagen beim Tiefbauamt ein.
Das Antragsverfahren und die Genehmigung der Entwässerungsanlage erfolgen getrennt von dem Bauantragsverfahren beim Bauordnungsamt.

Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF/A-Format hochgeladen. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, ist es wichtig, die Dateien der einzelnen Bauvorlagen kurz und konkret zu bezeichnen, zum Beispiel mit Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Brandschutznachweis oder Stellplatznachweis. Bitte verwenden Sie nur den Zeichensatz ASCII (das bedeutet keine Umlaute, keine Sonderzeichen, keine Leerzeichen).

Die Dateien müssen als Einzeldateien hochgeladen werden. Plandarstellungen sollen abweichend von analoger Einreichung jeweils als Einzelzeichnung erstellt werden (zum Beispiel eine Datei für den Grundriss Erdgeschoss, eine Datei für den Grundriss Obergeschoss, eine Datei für den Freiflächengestaltungsplan). Das erleichtert und beschleunigt die digitale Sachbearbeitung enorm.

Unterschriften

Die digitalen Anträge und Planunterlagen, die über die Online-Assistenten eingereicht werden, müssen nicht unterschrieben werden. Es genügt, wenn der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls Fachplaner) erkennbar ist.

Eine Ausnahme davon gilt für sicherheits- und beweisrelevante Bauvorlagen/Anlagen (Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis, Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO) sowie für die Bauvorlagen/Anlagen, für die es ein eingeführtes Formular gibt (Abstandsflächenübernahme, Kriterienkatalog, Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz). In diesen Fällen genügt ein elektronisches Abbild (Scan) des unterschriebenen Originals, das mit dem Antrag hochgeladen wird.

Die städtischen Formulare können Sie ebenfalls ohne Unterschrift hochladen.

Weitergehende Informationen zum Digitalen Bauantrag finden sie auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.