Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.
Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.
Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essenziell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.
Zur Sicherstellung, dass auch ehrenamtlich Tätige dem Verein / Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, schließt die Stadt Regensburg mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den Vereinen, Vereinbarungen, die die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse und die gesamte Umsetzung regeln.