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Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden müssen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben. 

Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.

Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essenziell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

Zur Sicherstellung, dass auch ehrenamtlich Tätige dem Verein / Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, schließt die Stadt Regensburg mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den Vereinen, Vereinbarungen, die die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse und die gesamte Umsetzung regeln.

Verfahrensablauf

Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.

  • Grundsätzlich müssen neben den hauptamtlich (bereits gesetzlich geregelt) auch die ehrenamtlich und nebenamtlich Tätigen, die bei freien Trägern der Jugendhilfe sowie bei Vereinen Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 
  • Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular, das auf der Internetseite der Stadt Regensburg hinterlegt ist. Dieser Antrag ist, vollständig ausgefüllt, der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde des Ehrenamtlichen vorzulegen. Die Beantragung per E-Mail ist möglich mit entsprechender Ausweiskopie (Scan) und nachvollziehbarer Unterschrift (Vergleich mit Ausweiskopie) auf dem Antrag und MUSS für die Stadt Regensburg an folgende Mailadresse gesendet werden: ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRtdXJ0bmV6cmVncmV1Yg==
  • Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für Privatpersonen ist für Ehrenamtliche gebührenfrei.
  • Das Führungszeugnis wird dem Ehrenamtlichen zugesandt.
  • Der Ehrenamtliche ist verpflichtet, das Führungszeugnis oder den Unbedenklichkeitsnachweis umgehend beim Verein vorzulegen.
  • Den Unbedenklichkeitsnachweis erhält er auf Wunsch unter Vorlage des Führungszeugnisses beim Amt für kommunale Jugendarbeit, Domplatz 3, 93047 Regensburg, 2. Stock, Zimmer-Nr. 231, 232 und 233 zu den angegebenen Öffnungszeiten.