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Baumschutz bei Baumaßnahmen

Regeln

Zum Schutz aller verbleibenden Gehölze auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Nachbargrundstücken gelten bei allen Arbeiten die Bestimmungen der DIN 18920  bzw. der RAS-LP4.

Schutz der Baumkrone

Vor Beginn aller Arbeiten ist es nötig, auch die Baumkronen im Umgriff der Baumaßnahme mit geeigneten Mitteln zu schützen. Die Kronen müssen dafür vorsichtig zurückgebunden werden. Rückschnittmaßnahmen in den Kronen dürfen nur durch eine Fachfirma nach ZTV-Baumpflege erfolgen. Starkäste, also Äste mit einem Durchmesser über 10 cm, dürfen nicht abgeschnitten werden.

Schutz der Baumwurzeln

Die Kronentraufbereiche müssen vollständig mit einem dauerhaft installierten, festen und mindestens 2,0 m hohen Schutzzaun abgesichert werden. Mobile Bauzäune oder nur Stammschutz genügen nicht!

In den auf diese Weise abgegrenzten Tabubereichen (Wurzelbereiche) darf nicht gefahren, gelagert, abgestellt, abgegraben, aufgefüllt, verdichtet oder versiegelt werden. Sie stehen damit der Baustellenorganisation nicht zur Verfügung. Bei besonders beengten Baustellen ist darüber hinaus noch Einzel-Stammschutz erforderlich. Die Schutzeinrichtungen sind während der gesamten Bauzeit erforderlich. Bitte melden Sie dem Umweltamt schriftlich ihre Fertigstellung.

Sämtliche Einrichtungen im Kronentraufbereich von Bäumen, auch der Nachbarbäume, dürfen nur unter Beachtung der DIN 18920 bzw. der RAS-LP4 errichtet werden. Bei Grabungsarbeiten im Wurzelbereich ist Handarbeit mit weitestgehendem Wurzelerhalt erforderlich. Gegebenenfalls müssen vor Beginn der Grabungsarbeiten Wurzeln von einer Fachfirma sauber durchtrennt und fachgerecht versorgt werden. Entsprechendes gilt für alle Einbauten und Befestigungen in den Kronentraufbereichen (Wege, Fahrrad- und Müllhäuschen, Terrassen etc.). Im Bereich der verbleibenden Bäume darf nur durchwurzelungsfähiges Unterbausubstrat ohne Feinkornanteile nach ZTV-Vegetationstrag-schichten (ZTV-VegtraMü) verwendet werden. Die Oberflächen dürfen nur in dauerhaft wasserdurchlässiger Bauweise errichtet werden.

Weitere Pflege

Um Bäume nach Bauarbeiten zu stärken und Beeinträchtigungen durch Baufolgen zu reduzieren, soll im Bereich aller vorhandenen und verbleibenden Bäume sofort nach Beendigung der Baumaßnahme durch eine Fachfirma eine Bioturbation mit Algensubstratgabe ausgeführt werden. Damit wird auch ein künftig höheres Verkehrssicherungsrisiko vermieden. Aus gleichem Grund ist eine fachgerechte Kronenpflege sinnvoll.