Schutz der Baumwurzeln
Die Kronentraufbereiche müssen vollständig mit einem dauerhaft installierten, festen und mindestens 2,0 m hohen Schutzzaun abgesichert werden. Mobile Bauzäune oder nur Stammschutz genügen nicht!
In den auf diese Weise abgegrenzten Tabubereichen (Wurzelbereiche) darf nicht gefahren, gelagert, abgestellt, abgegraben, aufgefüllt, verdichtet oder versiegelt werden. Sie stehen damit der Baustellenorganisation nicht zur Verfügung. Bei besonders beengten Baustellen ist darüber hinaus noch Einzel-Stammschutz erforderlich. Die Schutzeinrichtungen sind während der gesamten Bauzeit erforderlich. Bitte melden Sie dem Umweltamt schriftlich ihre Fertigstellung.
Sämtliche Einrichtungen im Kronentraufbereich von Bäumen, auch der Nachbarbäume, dürfen nur unter Beachtung der DIN 18920 bzw. der RAS-LP4 errichtet werden. Bei Grabungsarbeiten im Wurzelbereich ist Handarbeit mit weitestgehendem Wurzelerhalt erforderlich. Gegebenenfalls müssen vor Beginn der Grabungsarbeiten Wurzeln von einer Fachfirma sauber durchtrennt und fachgerecht versorgt werden. Entsprechendes gilt für alle Einbauten und Befestigungen in den Kronentraufbereichen (Wege, Fahrrad- und Müllhäuschen, Terrassen etc.). Im Bereich der verbleibenden Bäume darf nur durchwurzelungsfähiges Unterbausubstrat ohne Feinkornanteile nach ZTV-Vegetationstrag-schichten (ZTV-VegtraMü) verwendet werden. Die Oberflächen dürfen nur in dauerhaft wasserdurchlässiger Bauweise errichtet werden.