Städtischer Recyclinghof mit Sperrmüllflohmarkt und zentraler Problemmüll-Sammelstelle in der Markomannenstraße 3
Dienstag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
Montag geschlossen
Geschlossen am 21.02. nachmittags (Faschingsdienstag), 07.04. ganztags (Karsamstag), 27. 09. nachmittags, 24.12. und 31.12. ganztags.
Einlass bis 10 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten!
Betriebsbedingte kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten werden in der örtlichen Presse und auch durch Aushang im Zufahrtsbereich bekannt gemacht.
Die Bürger der Stadt Regensburg können hier in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei folgende Wertstoffe abgeben:
Altpapier, Kartonagen, Folien, Kunststoffe, Styropor, Kork, Altglas, Grünabfälle, Altmetalle, Altfett (Pflanzenöl, Frittierfett), CD's (Audio, CD-Rom),
Elektrogeräte:
Haushaltsgroßgeräte und Kühlgeräte werden nach Terminvereinbarung vom Amt für Abfallentsorgung, Tel. 507-2705 auch abgeholt
Im Sperrmüllflohmarkt werden Sperrmüll und sonstige noch brauchbare Gegenstände, wie z. B. Geschirr, Spielzeug angenommen und gegen eine geringe Gebühr an interessierte Bürger wieder abgegeben.
Bauschutt: Reiner Bauschutt wird in Kleinmengen ( bis ca. 250 l) gegen eine Gebühr von 2,50 € angenommen.
Die zentrale Problemmüll-Sammelstelle nimmt folgende Stoffe an:
Farbreste, Lacke, Lösungs-, Beiz-, Holzschutz- und Pflanzenschutzmittel, Klebstoffe, Labor- und Fotochemikalien, Altmedikamente, Spradosen mit Restinhalten, Körperpflegemittel, Fette und Wachse aus Mineralöl, Säuren, Laugen, Konzentrate, Salze, Oxide, Hydroxide, Batterien .
Auch hier gilt: Annahme von Problemmüll nur in haushaltsüblichen Mengen!
Nicht angenommen werden:
Altreifen, explosive und radioaktive Stoffe, infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen (Gasflaschen und -kartuschen, Feuerlöscher) und Altöl (die Ölverkaufsstellen sind gesetzlich zur Rücknahme von Altöl verpflichtet).
Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist im Recyclinghof gebührenfrei.
Ist eine Gebühr zu erheben, so müssen Sie diese bei der Anlieferung beim Aufsichtspersonal in bar entrichten. Grundlage hierfür ist die gültige Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg.
Fenster- und Türstöcke sowie alle ähnlichen Bauteile, die üblicherweise mit einem Gebäude fest verbunden sind, werden gegen Entrichtung der o.g. Restmüllgebühr angenommen, sofern diese wegen gefährlicher Belastungen nicht unter die Altholzkategorie IV fallen (§ 2 Altholzverordnung).
Nicht angenommen werden:
Bauabfälle: Nicht verwertbare brennbare Baustellenabfälle, Holzfenster und -Türen und deren Stöcke, Panelen, Parkettböden, Gartenzäune, Holz- und Kunststoffreste, Installationsabfälle, Schaumstoffe, Holzwolle, verschmutzte Folien, Kartonagen und Styropor.
Entsorgung:
Müllumladestation des Zweckverband Müllverwertung Schwandorf
93057 Regensburg, Hofer Straße 30, Tel. 0941 67368
Öffnungszeiten: Mo -Fr. 8:00 bis 12:00 und 12:45 bis 16:00 Uhr
Pauschalgebühren: 5 € pro Standard- PKW-Kofferraum
Kombi, Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe bis zu 0,5m oder einer Ladefläche bis zu 2m² : 10€
Bei größeren Mengen Verwiegung, Preis pro 10kg: 1,14 €
Asbestzement , andere asbesthaltige Baustoffe, künstliche Mineralfaserabfälle (Steinwolle, Glaswolle) werden auf der Deponie Spitzlberg, Landkreis Landshut angenommen. Diese Abfälle sind aufgrund ihrer krebserregenden und gesundheitsschädlichen Eigenschaften als gefährliche Abfälle eingestuft und unterliegen der Entsorgungsnachweispflicht.
Bitte beachten Sie die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Entsorgung von Asbest und Mineralfaserabfällen.