Aktuelles und Veranstaltungen

Hier berichten wir über spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung.

Die Stadt Regensburg fördert den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte. Sehen Sie sich das Video hierzu an!

Die Stadt Regensburg fördert den Kauf energieeffizienter Haushaltsgeräte. Sehen Sie sich das Video hierzu an!

Um das YouTube-Video zu aktivieren, bitte hier klicken. Nach dem Klick findet eine Datenübertragung zu YouTube statt.

Informieren Sie sich zu unseren Fördermodulen über die nachfolgenden Links

Städtische Förderungen zum Klimaschutz
Städtische Förderungen zur Klimaanpassung

Der Support von Windows 10 endet – Wie Sie Ihren Computer behalten und weiterhin sicher nutzen können

Ab dem 14. Oktober 2025 gibt es keine Software-Updates für Windows 10 mehr. Da viele Geräte laut Microsoft die Voraussetzungen für Windows 11 nicht erfüllen, werden diese Geräte entweder entsorgt und durch neue ersetzt oder zu einem Sicherheitsrisiko bei der Benutzung. Es werden in der Folge voraussichtlich viele Geräte aus der Nutzung genommen, die noch funktionieren und folglich unnötigen Elektroschrott produzieren.

Durch neue Geräte, die alte, noch funktionierende ersetzen, werden vermeidbare CO2-Emissionen erzeugt, die einen Beitrag zum Klimawandel leisten.

Doch es gibt einen Weg, alte Geräte weiterhin und ohne Sicherheitsrisiko zu nutzen: Durch die Nutzung des freien und kostenlosen Betriebssystems Linux. Das Netzwerk Reparatur-Initiativen bietet hierfür online Unterstützung an, unter anderem in Form einer Anleitung mit Video. Wer unsicher ist, kann auch vor Ort in Reparatur Café (Repair Cafés) nach Unterstützung fragen.

Machen Sie mit und helfen Sie, unnötige CO2-Emissionen zu vermeiden! (und sparen Sie nebenbei bares Geld)

Was ändert sich durch das Solarspitzengesetz?

Auf dem Foto sind Photovoltaikmodule zu sehen, diese sind aufgestellt. Im Hintergrund sind Bäume zu sehen.PV-Module © Stadt Regensburg, Bilddokumentation

Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, umgangssprachlich auch Solarspitzengesetz genannt, ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Es ändert zentrale Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), um die PV-Erzeugung besser ins Stromnetz zu integrieren und Netzengpässe zu vermeiden.

Die Online-Plattform co2online hat die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzengesetz zusammengefasst und bietet zudem eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum Gesetz.

Kampagne #WareWunder des Umweltbundesamts

Das Plakat hat einen hellgrünen Hintergrund. Oben rechts ist ein gelber Kreis zu sehen auf dem in grüner Schrift steht "#WareWunder". Unten links ist eine stilisierte Weltkugel in grün zu sehen. Davor sind zwei Pflanzentriebe, die aus der Erde wachsen, zu sehen. Davor ist ein einzelnes Solarmodul auf einem grünen Kreis zu sehen.

Auf dem Plakat steht nachfolgender Text.

"Nicht so lala, sondern Solar!
Deshalb lebst du mit einem Balkonkraftwerk auf der Sonnenseite des Lebens:
1. Kosten sparen
Solarenergie ist kostenlos und erneuerbar.
2. Krisensicher
Ein Balkonkraftwerk macht unabhängiger von globalen Energiepreis-Schwankungen.
Und das Bsete:
Du unterstützt aktiv die Energiewende!" © UBA

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, wie dein tägliches Konsumverhalten die Umwelt beeinflusst? Wie wir wohnen, was wir essen, wie wir uns fortbewegen, unser Konsum: Alles hat Auswirkungen auf Ressourcen, Klima und Artenvielfalt. #WareWunder zeigt, wie wir ohne große Umstellung unserer Gewohnheiten umwelt- und klimaschonender leben können. Mit den sieben Schlüsselprodukten lässt sich Großes anstoßen – und vielleicht auch so manche Tür öffnen zu nachhaltigerem Konsum in vielen weiteren Lebensbereichen. Das aktuelle Produkt der Kampagne ist das Balkonkraftwerk.

Dein Balkon, deine Energie – Klimaschutz und Stromkosten sparen leicht gemacht

Tomaten, Kräuter, Sonnenstrom – wie sieht deine Balkon-Ernte aus? Warum nicht neben Rosmarin und Thymian auch gleich noch die Energie für den Herd von der Sonne produzieren lassen? Auch Mieterinnen und Mieter können so Teil der Energiewende werden – weg von fossilem Gas oder Öl, hin zu klimaschonenden, regenerativen Energiequellen. Balkonkraftwerke, die auch so heißen, wenn sie nicht am Balkon, sondern auf der Terrasse oder dem Dach der Gartenlaube angebracht sind, sind eine effektive und zugleich unkomplizierte Lösung. Diese kompakten Photovoltaiksysteme ermöglichen es, Sonnenenergie direkt auf dem eigenen Balkon in Strom umzuwandeln. Und das Beste daran: Die Sonne schenkt uns ihre Energie – ohne Rechnung.

Im ersten Halbjahr 2024 wurden die gesetzlichen Regelungen für Steckersolargeräte in Deutschland vereinfacht. Nun darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2.000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die/der Vermietende oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können ihre Zustimmung nicht ohne triftigen Grund, wie z.B. Denkmalschutz, verweigern. Der Netzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob ein alter, rückwärtsdrehender Zähler vorhanden ist, der gegebenenfalls ersetzt werden muss. Dennoch darf das Steckersolargerät bereits betrieben werden, auch wenn der alte Zähler noch nicht ausgetauscht wurde.

Wieviel CO2 lässt sich mit Solarstrom vom Balkon einsparen?

Zwei vertikal montierte Standardmodule (à 400 Watt) können pro Jahr 530 kWh Strom erzeugen – genug für z. B. einen Kühlschrank und weitere Standby-Verbräuche. Dadurch können in 20 Jahren etwa 7,3 t CO2 eingespart werden.

Weitere Informationen zu Steckersolargeräten und zur Kampagne #WareWunder gibt es auf den Seiten des Umweltbundesamts.

Neues Bayerisches Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie Repair-Cafés, die mit ihrem Einsatz und ihrer Hilfe zur Selbsthilfe aktiv zu Abfallvermeidung, Klimaschutz und zu nachhaltigem Konsum durch Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Alltagsgegenständen und haushaltsüblichen Gebrauchsgegenständen beitragen.

Gefördert werden Ausgaben von Reparaturinitiativen u.a. für:

  • Werkstattausrüstung und -ausstattung, Ersatzbeschaffungen, persönliche Schutzausrüstung für Reparierende
  • Aus- und Weiterbildung der in einer Reparaturinitiative Tätigen
  • Hol- und Bringdienste und Vor-Ort-Unterstützung für immobile Rat- und Hilfesuchende
  • Vor-Ort-Unterstützung zur Selbsthilfe an nicht transportablen haushaltsüblichen Geräten und Gebrauchsgegenständen
  • Mietzins oder Nutzungsentgelte für die Werkstatträume
  • Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar oder mittelbar bei der Reparaturtätigkeit oder der Hilfe zur Selbsthilfe entstehen

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Öffnungszeiten pro Monat über mindestens 10 Monate. Von den förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10 % von den Initiativen selbst getragen werden, um eine Förderung zu erhalten.