Aktuelles und Veranstaltungen
Hier berichten wir über spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung.
Was ändert sich durch das Solarspitzengesetz?

Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“, umgangssprachlich auch Solarspitzengesetz genannt, ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Es ändert zentrale Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), um die PV-Erzeugung besser ins Stromnetz zu integrieren und Netzengpässe zu vermeiden.
Die Online-Plattform co2online hat die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzengesetz zusammengefasst und bietet zudem eine Liste mit häufig gestellten Fragen zum Gesetz.
Kampagne #WareWunder des Umweltbundesamts

Hast du schon einmal darüber nachgedacht, wie dein tägliches Konsumverhalten die Umwelt beeinflusst? Wie wir wohnen, was wir essen, wie wir uns fortbewegen, unser Konsum: Alles hat Auswirkungen auf Ressourcen, Klima und Artenvielfalt. #WareWunder zeigt, wie wir ohne große Umstellung unserer Gewohnheiten umwelt- und klimaschonender leben können. Mit den sieben Schlüsselprodukten lässt sich Großes anstoßen – und vielleicht auch so manche Tür öffnen zu nachhaltigerem Konsum in vielen weiteren Lebensbereichen. Das aktuelle Produkt der Kampagne ist das Balkonkraftwerk.
Dein Balkon, deine Energie – Klimaschutz und Stromkosten sparen leicht gemacht
Tomaten, Kräuter, Sonnenstrom – wie sieht deine Balkon-Ernte aus? Warum nicht neben Rosmarin und Thymian auch gleich noch die Energie für den Herd von der Sonne produzieren lassen? Auch Mieterinnen und Mieter können so Teil der Energiewende werden – weg von fossilem Gas oder Öl, hin zu klimaschonenden, regenerativen Energiequellen. Balkonkraftwerke, die auch so heißen, wenn sie nicht am Balkon, sondern auf der Terrasse oder dem Dach der Gartenlaube angebracht sind, sind eine effektive und zugleich unkomplizierte Lösung. Diese kompakten Photovoltaiksysteme ermöglichen es, Sonnenenergie direkt auf dem eigenen Balkon in Strom umzuwandeln. Und das Beste daran: Die Sonne schenkt uns ihre Energie – ohne Rechnung.
Im ersten Halbjahr 2024 wurden die gesetzlichen Regelungen für Steckersolargeräte in Deutschland vereinfacht. Nun darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2.000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung. Die/der Vermietende oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können ihre Zustimmung nicht ohne triftigen Grund, wie z.B. Denkmalschutz, verweigern. Der Netzbetreiber prüft nach der Anmeldung, ob ein alter, rückwärtsdrehender Zähler vorhanden ist, der gegebenenfalls ersetzt werden muss. Dennoch darf das Steckersolargerät bereits betrieben werden, auch wenn der alte Zähler noch nicht ausgetauscht wurde.
Wieviel CO2 lässt sich mit Solarstrom vom Balkon einsparen?
Zwei vertikal montierte Standardmodule (à 400 Watt) können pro Jahr 530 kWh Strom erzeugen – genug für z. B. einen Kühlschrank und weitere Standby-Verbräuche. Dadurch können in 20 Jahren etwa 7,3 t CO2 eingespart werden.
Weitere Informationen zu Steckersolargeräten und zur Kampagne #WareWunder gibt es auf den Seiten des Umweltbundesamts.
Neues Bayerisches Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie Repair-Cafés, die mit ihrem Einsatz und ihrer Hilfe zur Selbsthilfe aktiv zu Abfallvermeidung, Klimaschutz und zu nachhaltigem Konsum durch Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Alltagsgegenständen und haushaltsüblichen Gebrauchsgegenständen beitragen.
Gefördert werden Ausgaben von Reparaturinitiativen u.a. für:
- Werkstattausrüstung und -ausstattung, Ersatzbeschaffungen, persönliche Schutzausrüstung für Reparierende
- Aus- und Weiterbildung der in einer Reparaturinitiative Tätigen
- Hol- und Bringdienste und Vor-Ort-Unterstützung für immobile Rat- und Hilfesuchende
- Vor-Ort-Unterstützung zur Selbsthilfe an nicht transportablen haushaltsüblichen Geräten und Gebrauchsgegenständen
- Mietzins oder Nutzungsentgelte für die Werkstatträume
- Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar oder mittelbar bei der Reparaturtätigkeit oder der Hilfe zur Selbsthilfe entstehen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Öffnungszeiten pro Monat über mindestens 10 Monate. Von den förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10 % von den Initiativen selbst getragen werden, um eine Förderung zu erhalten.
Die KliX³-Deutschlandticket-Tour macht am 09. Oktober 2025 Station in Regensburg – seien Sie dabei!

Unter dem Motto „Nächster Halt: Dein Big Point!“ tourt das KliX³-Team einmal quer durch Deutschland. Dabei besucht das Team 30 Kommunen. Das Ziel: Menschen vor Ort für echten Klimaschutz begeistern – persönlich und mit jeder Menge Spaß!
Am 09. Oktober 2025 macht die Tour Halt in Regensburg. Am Nachmittag ist das KliX³-Team von 14:30 bis 17 Uhr auf dem Neupfarrplatz zu finden. Mit im Gepäck haben sie unter anderem
- Interaktive Mitmachangebote wie die Klimawaage und einen CO₂-Rechner zum Anfassen und Selberbauen
- Austausch, Vernetzung und neue Perspektiven
Abendveranstaltung im Degginger
Der Tag klingt mit einer Abendveranstaltung im Projektlabor im Degginger (Wahlenstraße 17) aus. Die zweistündige Veranstaltung beginnt um 19 Uhr. Es erwartet Sie
- Einblicke in die Ergebnisse der Langzeitstudie und Erfahrungen mit praktischem Klimaschutz aus dem vergangenen Projektjahr
- Eine kompakte Einführung in das KliX³-Projekt: Was steckt hinter dem Projekt, wie kann ich mitmachen – und was bringt es mir persönlich?
- Mitmachstation „Spiel mit Grenzen“ – für einen ersten Eindruck der eigenen CO₂-Emissionen
Anmeldung
Sie können sich unter dem nachfolgenden Link direkt zur Abendveranstaltung anmelden. Eine spontane Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist ebenfalls möglich.
Für die Veranstaltung am Nachmittag ist keine Anmeldung erforderlich.
Aktion "Abpflastern" – Jetzt mitmachen!

"Abpflastern" ist eine deutschlandweite Aktion der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz, bei der Städte und Gemeinden Flächen entsiegeln. Beim „Abpflastern“ nehmen Anwohnerinnen und Anwohner, Nachbarschaftsgruppen, Schulen, Kirchen, Kommunen und Unternehmen gemeinsam die Schippe in die Hand – für die Zukunft ihres Wohnorts. Denn entsiegelte Flächen leisten einen Beitrag für mehr Schutz vor Hitze, einen besseren Rückhalt von Regenwasser vor Ort und den Schutz der Natur.
Die Teilnahme an der Aktion ist unkompliziert. Einfach ein Foto von der Fläche machen, bevor Sie diese entsiegeln, also abpflastern. Nach dem Abpflastern machen Sie wieder ein Foto und laden die Vorher- und Nachherfotos auf der Aktionsseite hoch. Hier ergänzen Sie noch die Größe Ihrer Fläche, entweder in Quadratmetern oder der Anzahl der Steine, und schicken das Formular ab.
Die Aktion läuft bis Ende Oktober; im November werden die Gewinnerorte ausgezeichnet.