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Stellungnahmen und Veröffentlichungen des Integrationsbeirates

"Für ein demokratisches Europa!" Integrationsbeirat der Stadt Regensburg zur Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet eine der größten demokratischen Wahlen der Welt statt. Alle fünf Jahre werden über 700 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Mit Ihrer Stimme verschaffen Sie sich Gehör, bilden Sie das Europäische Parlament mit, welches Themen wie Wirtschaft, Energie und Klima behandelt. Sie entscheiden für Ihre Zukunft und die Zukunft Ihrer Kinder. In Deutschland gilt dieses Wahlrecht schon für Menschen ab 16 Jahren. Auch EU-Bürger*innen, die in Deutschland leben, dürfen wählen. Hierzu gibt es einige Punkte vorab zu erledigen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt und ermutigen Sie: Sichern Sie sich Ihre Stimme und gehen Sie wählen – für ein demokratisches Europa!

EU-Bürger*innen in Deutschland

EU-Bürger*innen, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. Wenn sie in Deutschland wählen wollen, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. (Diejenigen, die bei der letzten Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, sind automatisch auch für diese Wahl registriert). Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Gemeinde am Wohnort eingegangen sein. Kurzentschlossene Regensburgerinnen und Regensburger können ihren Antrag noch bis 23:59 Uhr in den fristwahrenden Briefkasten neben dem Eingang des Neuen Rathauses in der D.-Martin-Luther-Str. 1 einwerfen. Möchten Sie hingegen für die Parteien Ihres Heimatlandes stimmen, müssen Sie sich direkt an die jeweilige Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) wenden.

 Stimmabgabe von Personen unter 18 Jahren

In Belgien, Deutschland, Malta und Österreich liegt das Wahlalter bei 16 Jahren, in Griechenland bei 17 Jahren. In allen anderen Mitgliedstaaten liegt das Wahlalter bei 18 Jahren. Das bedeutet, dass EU-Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Europawahl in Deutschland wählen dürfen, auch wenn das in ihrem Heimatland nicht gilt. Sie müssen sich in Deutschland dafür bis zum 19. Mai 2024 in ihrer Gemeinde registrieren (siehe oben).

Weitere Informationen

Weitere Informationen auf Deutsch hier.

Antragsformulare und Anleitungen sind hier auf Deutsch verfügbar.

Auf dieser Seite finden sich auch informative PDFs in allen EU-Sprachen. 

Auch Nicht-EU-Bürger*innen können Protagonist*innen sein!
Diese Europawahl ist für alle sehr wichtig, egal ob es sich um deutsche Staatsbürger*innen oder EU-Bürger*innen oder Drittstaatsangehörige handelt. Auch die Politik gegenüber Migrant*innen und Geflüchteten wird vom Ergebnis der Wahl abhängen. Selbst diejenigen, die nicht wählen können, können sich engagieren, indem sie mit Freunden und Bekannten sprechen und sie davon überzeugen, zur Wahl zu gehen und für die europäischen demokratischen Parteien zu stimmen. 

 “Hier lebe ich, hier wähle ich“

Der Forderung von AGABY, dem Dachverband der Ausländer- und Integrationsbeiräte in Bayern, haben wir uns bereits zur Bundestagswahl 2021 angeschlossen. Unsere Forderung nach einem Wahlrecht für alle haben wir bei den Landtagswahlen 2023 zum Thema gemacht. Wir fordern weiterhin eine gleichberechtigte Teilhabe und gleichberechtigte Möglichkeiten zur politischen Beteiligung aller hier lebender Menschen!