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Haushalt 2024

Haushaltsplan 2024 und mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027

Haushaltsplan 2024 und mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplanung 2023 bis 2027 beschlossen.

Die Regierung der Oberpfalz hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 29.01.2024, Az. ROP-SG12-1512.1-9-45-24 erteilt. 

Dabei sind für den Haushaltsvollzug zwei Auflagen erteilt worden. 

Der in § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2024 genannte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen darf nur so weit in Anspruch genommen werden, dass der IST-Schuldenstand zum 31. Dezember 2024 dann einen Wert von 180.000.000 € nicht überschreitet. 

Der in § 3 Abs. 1 der Haushaltssatzung 2024 genannte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen darf insgesamt nur bis 80.000.000 € uneingeschränkt in Anspruch genommen werden. Weitere Verpflichtungen bis zu einem Gesamtbetrag i. H. v. 19.975.000 € dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit der Stand der allgemeinen Rücklage gemäß Ergebnis der Jahresrechnung 2023 höher ist als gemäß der Veranschlagung in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023. 

Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 und Finanzplanung 2023 bis 2027 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 5. Februar 2024 (rückwirkend) zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. 

Die vollständige Onlineversion umfasst etwa 4.400 Seiten.

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