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Elternbefragung 2022/2023 der städtischen Kindertageseinrichtungen

Die jährliche Elternbefragung in den städtischen Kindertageseinrichtungen stellt eine essentielle Qualitätssicherungsmaßnahme dar und bildet die Voraussetzung um nach Art. 19 Satz 2 BayKiBiG die Förderung der Kindertageseinrichtung zu sichern.

Ziel der Befragung ist es, die Qualität in den Kindertageseinrichtungen zu überprüfen und gegebenenfalls in bestimmten Bereichen weiterzuentwickeln oder positive Ressourcen zu sichern. Zudem bildet die Elternbefragung einen wichtigen Baustein in der Kooperation mit den Familien. Eltern fühlen sich durch das Angebot sich an einer Befragung zu beteiligen ernst genommen, haben die Möglichkeit die Kindertageseinrichtung mitzugestalten und die Zufriedenheit der Eltern mit der pädagogischen Arbeit sowie den Rahmenbedingungen wird sichtbar.

Durchführung der Elternbefragung

Die Elternbefragung findet anhand eines Fragebogens, welcher in Papierform an die Eltern in den Einrichtungen verteilt wird, statt. Die Teilnahme ist für die Eltern freiwillig und alle Daten werden vertraulich und anonym behandelt und ausgewertet. Für jedes Kind ist ein gesonderter Fragebogen auszufüllen, sodass im Jahr 2022/2023 2 575 Fragebögen in den städtischen Kindertageseinrichtungen ausgegeben wurden.

Das Amt für Tagesbetreuung von Kindern hat die Befragung an die unterschiedlichen Zielgruppen und den damit verbundenen pädagogischen Schwerpunkten angepasst und so erhalten Eltern in der Kinderkrippe, im Kindergarten und im Kinderhort gesonderte Fragebögen. Die einrichtungsbezogenen Fragebögen ermöglichen dem pädagogischen Team ein individuelles Arbeiten mit den Auswertungsergebnissen.

Die Eltern haben ca. drei Wochen Zeit, sich an der Befragung zu beteiligen. Danach werden die gesammelten Fragebögen von den Einrichtungsleitungen ans Amt für Tagesbetreuung von Kindern zur Auswertung und zur statischen Erfassung gesandt. Nach der Bearbeitungszeit kommt es zu einer Präsentation der zusammengefassten Ergebnisse für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich in den Leitungskonferenzen. Im Anschluss daran werden die Eltern über die Ergebnisse geeignet z. B. über Aushänge informiert.

Aufbau des Fragebogens

Der Fragebogen gliedert sich in die Bereiche A, B und C und ist bei allen drei Zielgruppen (Krippe / Kindergarten / Hort) identisch aufgebaut.

Der Teil A besteht aus der Abfrage zu den täglichen Öffnungszeiten und Schließtagen und die Eltern haben hier die Möglichkeit ihre Wunschbetreuungszeiten anzugeben. Diese beiden Ankreuzfragen sind geschlossen formuliert.

Der Teil B beinhaltet zunächst eine allgemeine Fragestellung, bei der das Wohlbefinden des Kindes in der Einrichtung abgefragt wird. Danach folgen Fragen zur pädagogischen Arbeit, zur Zusammenarbeit mit den Eltern, zum pädagogischen Personal, zur Verpflegung sowie am Schluss zu einer zusammenfassenden Beurteilung der gesamten Einrichtung. Anhand von 4-stufigen Skalierungsfragen (stimme voll zu bis stimme nicht zu) wird eine differenzierte Erhebung der Zufriedenheit der Eltern gewährleistet. Zudem haben die Eltern stets die Möglichkeit sich ihrer Meinung zu enthalten (kann ich nicht beurteilen).

Eine offene Fragestellung im Teil C, bei der den Eltern Platz für ihre Wünsche, Anregungen sowie für Lob und Kritik gegeben wird, schließt den Fragebogen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Möglichkeit des persönlichen Feedbacks an das pädagogische Personal von den Eltern häufig genutzt wird.

Wie bereits erläutert gibt es fachspezifische Unterschiede. Im Krippenbereich wird auf die speziellen Bedürfnisse von Kleinkindern eingegangen z. B. Sauberkeitserziehung, Eingewöhnung usw. Im Hortbereich findet sich die Gestaltung der Hausaufgabenbegleitung wieder und im Kindergartenbereich wird explizit die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans abgefragt. Darüber hinaus werden im Krippen- und Kindergartenbereich die Nutzung des Kita-Planers sowie im Kindergarten der Wunsch der Anschlussbetreuung (Kindehort, Ganztagsschule etc.) erhoben.

Auf letztgenanntem Punkt liegt besonderes Augenmerk, da der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 1. August 2026 für 1.Klässler gilt und schrittweise bis 2030 für die gesamte Grundschulstufe eingeführt werden wird. Um abschätzen zu können, welche Bedarfe in den kommenden Jahren in der Stadt Regensburg entstehen werden und frühzeitig reagieren zu können, wurde zum einen das Interesse an den verschiedenen Formen der Anschlussbetreuung abgefragt, zum anderen die Bedeutung einzelner Aspekte der Anschlussbetreuung.

Folgende Fragen wurden zur Anschlussbetreuung gestellt:

  • Wünschen Sie sich im Anschluss an den Kindergarten für Ihr Kind eine ergänzende Betreuung zur Schule? (Antwortoptionen: ja in Ganztagsschule, ja in einem Hort, ja in einer Mittagsbetreuung an der Schule, nein)
  • Zu welchen Zeiten sollte Ihr Kind nach Schulschluss betreut werden? Bitte tragen Sie die Bring- und Abholzeiten ein, die Sie benötigen würden.
  • Wie wichtig wäre Ihnen, dass die Anschlussbetreuung folgende Angebote beinhaltet? Mittagessen, Ferienbetreuung, tägliche Betreuungsmöglichkeit, Auswahl einzelner Wochentage der Betreuung, lange Betreuungszeit bis 17 Uhr (Antwortoptionen von sehr wichtig bis nicht wichtig; kann ich nicht beurteilen)

Beteiligung und Ergebnisse 2022/2023

Die Eltern beteiligen sich seit Jahren sehr rege und die Rücklaufquote lag im Jahr 2022/2023 zusammengefasst im Hortbereich bei 48%, im Kindergartenbereich bei 40% und im Krippenbereich sogar bei 55%.

Hier können Sie sich einen Überblick über die Rückmeldungen der Eltern verschaffen. Die Auswertung ist wie die Auswertung in den letzten Jahren sehr positiv ausgefallen und spiegelt die hohe Qualität in den städtischen Kindertageseinrichtungen wieder.