Dr. Heinrich Wanderwitz
| Tag | von | bis |
|---|---|---|
| Montag | 9.00 | - 12.00 Uhr |
| 14.00 | - 16.00 Uhr | |
| Dienstag | 9.00 | - 12.00 Uhr |
| 14.00 | - 16.00 Uhr | |
| Mittwoch | 9.00 | - 12.00 Uhr |
| 14.00 | - 16.00 Uhr | |
| Donnerstag | 9.00 | - 12.00 Uhr |
| 14.00 | - 16.00 Uhr | |
| Freitag | 9.00 | - 12.00 Uhr |
Stadtplan
Busverbindungen
Haltestelle: Fischmarkt
Linien: Linie A, 1, 2A/B 4, 6, 11, 13, 17
Das Stadtarchiv Regensburg übernimmt das von den Behörden der Stadt Regensburg zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Schriftgut. Es sichtet diese Unterlagen, vernichtet Unwichtiges und bewahrt Archivwürdiges.
Neben diesem, dem Archiv automatisch zuwachsenden, reinen Verwaltungsschriftgut sammelt das Archiv zur Ergänzung der geschichtlichen Überlieferung weitere schriftliche Zeugnisse. Dazu gehören Vereinsakten, Nachlässe und Sammlungen von Personen lokaler und regionaler Bedeutung, Zeitungen, Plakate u. v. m.
Das Stadtarchiv stellt somit das bis ins späte 13. Jahrhundert zurückreichende "Gedächtnis" der Stadt Regensburg dar und hat selbst eine lange Geschichte.
Die Benutzung dieses "Informationspools" steht allen Bürgern z. B. für historische Forschungen oder Fragen der eigenen Familiengeschichte zur Benutzung offen.
Das Stadtarchiv fördert Forschungen zur Stadtgeschichte und führt solche selber durch, häufig in Verbindung mit kompetenten Partnern.
Archivalien und Bücher werden Montag bis Donnerstag ab 11 Uhr aus den Magazinen ausgehoben und ab 14 Uhr den Benutzern vorgelegt.
Freitags findet keine Aushebung statt. Am Freitag bestellte Archivalien und Bücher werden am darauffolgenden Montag ab 14 Uhr vorgelegt.
Unter Angabe der Archiv- bzw. Bibliothekssignatur des Stadtarchivs können Archivalien und Bücher auch telefonisch 0941/507-1456) oder schriftlich vorbestellt werden.
Durch die Änderung des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 wurden die Personenstandsunterlagen des Standesamts Regensburg für folgende Zeiträume an das Stadtarchiv Regensburg übergeben:
Das heißt, diese Unterlagen gelten nun als Archivgut und ihre Nutzung und die damit verbundenen Gebühren werden nicht mehr durch das Personenstandsrecht sondern durch die Stadtarchivsatzung und die Stadtarchiv-Gebührensatzung geregelt.
Die Benutzung der Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv ist aus konservatorischen Gründen nur durch die Erteilung von schriftlichen Auskünften sowie durch die Anfertigung von Kopien möglich.
Anfragen hierzu richten Sie bitte schriftlich an das Stadtarchiv Regensburg.