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Baumpflege

Was macht das Gartenamt mit den städtischen Bäumen?

Das Gartenamt der Stadt Regensburg ist für rund 150.000 Bäume auf städtischen Flächen verantwortlich.  Das umfasst alle Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung von Bäumen.  Sie dienen ebenso der Gewährleistung der Verkehrssicherheit im städtischen Baumbestand. Betroffen sind dabei städtische Grundstücke und solche, für die die Stadt Nutzungs- und Pflegevereinbarungen mit dem nicht-städtischen Grundstückseigner abgeschlossen hat (z.B. Villapark, Dörnbergpark, Jahninsel, Ostpark).

Trotz aller Baumpflegemaßnahmen zur Unterstützung der Baumgesundheit altert auch das Lebewesen Baum. Mit zunehmendem Lebensalter können Bäume ein wachsendes Risiko für Ausbrüche oder eine Umsturzgefahr entwickeln. Sie sind auf diese Weise dann nicht mehr ausreichend verkehrssicher. Vorbeugend werden sie durch Schnitt- oder Sicherungsmaßnahmen gepflegt, und bei nicht mehr vertretbarem Risiko muss ein Baum dann auch gefällt werden. 

Welche Maßnahmen zur gesunden Bestandsentwicklung und zur Förderung der Baumgesundheit unternimmt die Stadt?

Pflanzung standort- und klimagerechter Bäume

Die richtige Auswahl von Baumart oder -sorte ist für die Baumgesundheit entscheidend.  Wenn die Standortansprüche eines Gehölzes auf die örtlichen Klima- und Bodenverhältnisse abgestimmt sind, entwickeln sich die gepflanzten Bäume gut. Sie sind dann langlebig und vital, sie erfüllen vielfältige ökologische und ästhetische Wohlfahrtswirkungen (Verdunstung, Luftbefeuchtung, Kühlung, Staubbindung und Luftreinhaltung, Blüten und Früchte für Mensch und Tier, Stadtbildverschönerung, Artenschutz), und sie widerstehen leichter Wetterextremen oder Krankheiten und Schädlingen.

Wussten Sie …?

Unter Anderem extreme innerstädtische Standortverhältnisse führten in den vergangenen Jahren zum Absterben von Kronenpartien, von ganzen Bäumen bis hin zum Absterben von Bäumen entlang gesamter Straßenzüge. Wissenschaftliche Auswertungen verschiedener Institutionen wie gärtnerische Landesversuchsanstalten, Hochschulen oder die Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen Städtetag befassen sich seit Jahrzehnten mit den Zusammenhängen von Standortverhältnissen, Baumarten und Baumgesundheit. Einhelliges Ergebnis der Studien ist die Erkenntnis, dass bestimmte Gehölzarten mit den an innerstädtischen Standorten typischen Standortverhältnissen (Hitze- und Trockenperioden, Hitzestau, Hitzerückstrahlung, geringer verfügbarer Wurzelraum) besser zurechtkommen als andere. Arten, die gut mit Hitze- und Trockenperioden sowie geringem verfügbaren Wurzelraum zurechtkommen, bleiben unter solch ungünstigen Bedingungen länger gesund als Bäume, die unter diesen Bedingungen leiden. Gesunde Bäume sind weniger bruchgefährdet als kranke Bäume, die viel Totholz – trockene abgestorbene Äste - tragen. Die Auswirkungen der Klimaerwärmung, also eine Zunahme von heißen und trockenen Tagen, verstärkt nachteilige Effekte für Bäume, weil Wetterextreme verstärkt zu Trockenheitsschäden am Baumbestand führen. Besonders betroffen sind Baumarten, die am natürlichen Standort vorzugsweise auf feuchten Lebensräumen oder in Gemeinschaft mit anderen Bäumen gedeihen wie z. B. Rotbuche, Gewöhnliche Esche, Berg- oder Spitz-ahorn. Baumarten, die aufgrund ihrer Entwicklungsgeschichte und Herkunft an Hitze- und Trockenperioden besser angepasst sind wie Feldahorn, Französischer Ahorn, Zürgelbaum oder Zerreiche haben sich in vergleichenden Studien zur Eignung an Pflanzstandorten mit Hitze- und Trockenheitsextremen bewährt. Sie werden auch vom Regensburger Gartenamt vorzugsweise an entsprechenden Standorten gepflanzt.

Baumpflanzungen 

Das Regensburger Gartenamt pflanzt jährlich bis zu 600 Bäume. Etwa 250 Stück werden als Ersatz für Bäume, die stark zurückgeschnitten oder gefällt werden mussten, gesetzt (siehe „Baumfällungen“). Rund 350 Bäume sind Pflanzungen entlang neuer Straßen oder in neu geschaffenen Grünanlagen. Die Artenauswahl trifft das Gartenamt entsprechend der beschriebenen Standort- und Klimaanforderungen.

Zudem werden Jungbäume in der stadteigenen Baumschule vorgezogen und so an die lokalen Standortverhältnisse akklimatisiert. Das verringert den nötigen Pflegeaufwand für einen Anwachserfolg. Während Trockenzeiten muss so meist deutlich weniger gewässert werden.

Das Gartenamt bepflanzt seit 2014 nur noch Baumstandorte mit mindestens 16 – 24 m³ Volumen an durchwurzelbarem Boden. An Standorte mit geringerem Wurzelraum werden keine neuen Bäume gesetzt. Aus der Erfahrung der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass Bäume dort keine gesunden Wurzeln entwickeln können, anfälliger für Krankheiten und Schädlinge sind, frühzeitig vergreisen, vermehrt Totholz bilden und stärker bruchgefährdet sind. Sie können auf diesen ungenügenden Standorten die gewünschten ökologischen und ästhetischen Funktionen nur schlecht übernehmen und sterben vorzeitig ab.

Wo immer möglich versucht das Gartenamt durch den Einbau von durchwurzelungsfähigen und belastbaren Spezial-Baumsubstraten entsprechende Baumstandorte mit diesem Wurzelraum-Volumen herzustellen. Das kann auch unter angrenzende Belagsflächen oder in die Tiefe geschehen. Im Bestand werden Standorte dann optimiert, wenn größere Einheiten zusammengefasst werden können. Manchmal wird deshalb zugunsten einer Standortoptimierung mit Nachpflanzungen ausgefallener Bäume abgewartet. 

Bewässerung von Jungbäumen

Rund 3.000 Bäume erhalten in der Vegetationszeit bis zum fünften Jahr nach der Pflanzung zweimal wöchentlich Wassergaben von jeweils ca. 200 - 250 l.  Zur Baumbewässerung bringt das Gartenamt also während Trockenheitsperioden wöchentlich etwa 600.000 – 750.000 l Wasser aus! Dafür wird per Wassertank überwiegend Wasser aus Donau und Regen verwendet. Beim Setzen neuer Gehölze erhalten diese Bewässerungsmulden oder Gießringe, damit das Wasser gezielt die Wurzeln erreichen kann.  Im Sommer wird auch nach Regenfällen bis zu 100 Liter / m² (= 10 mm/m²) Wasser gegeben.  Für die Bewässerung der Jungbäume setzt das Gartenamt fünf eigene Zugmaschinen und fünf Wassertanks mit Fassungsvermögen zwischen 3.000 und 7.000 l ein. Bei Bedarf geht zusätzlich ein Auftrag zur Wässerung der Bäume längs der großen Straßenzüge an einen externen Dienstleister. Das erfolgt je nach Witterung ein- bis dreimal jährlich. Ein kompletter Arbeitsgang dieses Auftragnehmers dauert ein bis zwei Wochen. Dazu wird mit Pumptankwagen und einem Fassungsvermögen von 14.000 Litern gearbeitet. 

Schutz von Baumwurzeln und Wurzelraum

Bäume benötigen lockeren gut durchlüfteten Wurzelraum für ihre Gesundheit, ihren Stoffwechsel und ihre Standsicherheit. Deshalb müssen Bodenverdichtungen z. B. durch Befahren oder Begehen des Wurzelraumes vermieden werden. Das Gartenamt baut an gefährdeten Baumstandorten zu diesem Zweck Durchfahrsperren wie Poller, Findlinge, lastenverteilende Roste oder Gitter ein.

Auch die Regelungen der Grünanlagensatzung können eine Inanspruchnahme von Baumstandorten mit Verdichtung der Wurzelbereiche vermeiden oder wenigstens minimieren. Zuständig sind Gartenamt und das Amt für öffentliche Ordnung. Die Kontrolle der Grünanlagensatzung liegt beim Kommunalen Ordnungsservice, der die Aufgaben der Anlagenaufsicht übernommen hat. Das Gartenamt schließt im Rahmen von Veranstaltungen oder bei Baustellen an und in Grünflächen Nutzungsvereinbarungen zur Sondernutzung ab. Diese enthalten Auflagen zum Schutz der Grünanlagen und der Vegetation.

Baumpflanzungen in stark frequentierten Bereichen führt das Gartenamt mit speziellem Baum-Substrat aus. Diese Erdmischungen behalten selbst bei Verkehrsbelastung ihr Porenvolumen. Sie verdichten nicht, sind gut durchwurzelbar, speichern Nährstoffe und Wasser, und sie sorgen so für dauerhaft günstige Verhältnisse und gesundes Baum- und Wurzelwachstum.

Bodenbelüftung und Bioturbation

Bereits verdichtete Wurzelbereiche lockert das Gartenamt mit Druckluft. Dabei können gleichzeitig Wasser, Dünger oder Mittel zur Förderung von im Boden und an Wurzeln lebenden Mikroorganismen eingebracht werden. Das Porenvolumen im Boden wird erhöht, die Wurzeln können wieder atmen, das Wachstum des Baumes wird gefördert. In den meisten Fällen regt eine Bodenbelüftung die Vitalität der Bäume an. Vitale Bäume sind gegen Schädlinge und Krankheiten widerstandsfähiger.   

Baumpflegemaßnahmen

Außer den bisher beschriebenen Maßnahmen führt das Gartenamt Baumarbeiten vor allem zur Verlängerung der Lebenserwartung von Bäumen aus. Dazu zählen:

  • Kronenpflege und Kronensicherungen
    Manchmal entstehen in Baumkronen ungünstige Wuchsformen wie Druckzwiesel oder konkurrierende Leittriebe. Diese neigen in späterem Stadium zu unkontrollierten Ausbrüchen. Um das zu vermeiden, werden möglichst frühzeitig bestimmte Äste oder Kronenteile zurückgeschnitten. Kleine Schnittwunden sind baumverträglicher und heilen besser. In vielen Fällen werden Kronensicherungen mit Seilen oder Gurten in die Baumkronen eingebaut, damit diese gegen Ausbrüche geschützt und statisch stabiler sind. Ausbruchswunden stellen potentielle künftige Morschungen dar. Diese Maßnahmen dienen also vorbeugend dem Baumerhalt, dem Baumschutz und der Verkehrssicherheit.
  • Entfernung von Totholz
    Bäume, ihre Äste, Zweige und Blätter wachsen zum Licht. Im Lauf der Zeit erreicht kaum mehr Sonnenlicht das Innere einer Baumkrone. Der Baum stellt dann Äste in der Baumkrone still, sie werden nicht mehr benötigt und sterben ab. Gegen das lebendige saftführende Holz wird das Totholz vom Baum abgeschottet. Je nach Baumart, Zeit oder Umständen wie zum Beispiel Sturm kann das Totholz irgendwann brechen. Das gefährdet Menschen, aber auch weitere gesunde Äste können mit abgerissen werden und so Baumwunden verursachen. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit entfernt das Gartenamt gezielt abgestorbene Äste aus den Baumkronen. Die Arbeiten werden von der Hubarbeitsbühne aus mit Hand- und Akku-Kettensägen vorgenommen. Die Entfernung von Totholz ist eine typische Baumpflegemaßnahme zur Gesunderhaltung und Lebensverlängerung der Bäume. Da Totholzbildung auch die Folge von Baumerkrankungen sein kann, brauchen die Baumpfleger viel Erfahrung für das Erkennen der Ursache. Manchmal ist das Totholz ganz normal und eine natürliche Reaktion des Baumes, manchmal ist es ein Alarmzeichen und Anlass für intensive Baumbeobachtung.
  • Lichtraumprofilschnitt
    Entlang von Straßen, Rad- und Gehwegen müssen Baumkronen einen bestimmten Abstand zum Boden einhalten, damit dort ohne Unfallgefahr gefahren oder gegangen werden kann. Frisch gepflanzte Jungbäume werden deshalb möglichst schon bei der Vorbereitung der Pflanzung, spätestens aber im Unterhalt der ersten etwa 15 Standjahre hoch aufgeastet. Die Äste, die dabei entfernt werden müssen, lösen bei vorausschauendem rechtzeitigen Rückschnitt nur kleine Wunden aus, die noch gut verheilen können. Bei älteren Bäumen muss später dann optimaler Weise nur noch wenig korrigiert werden.
  • Sofortmaßnahmen bei Baumschäden nach Sonderereignissen wie Sturm
    Bei besonderen Wetterereignissen wie Sturm oder Eisregen können Bäume Ast- oder Kronenausbrüche erleiden. Danach müssen diese Bäume versorgt und gesichert werden. Eine akute Gefahr ist umgehend zu beseitigen, andere Maßnahmen haben aber auch Zeit. Häufig ist bei derartigen Schäden ein statisches Ungleichgewicht in der Baumkrone entstanden, das durch starke Ausgleichs-Rückschnitte oder den Einbau von Kronensicherungen aufgefangen wird. Manchmal ist für den geschädigten Baum aber auch eine Fällung die Folge.
  • Wundbehandlung, Schutz vor Rindenschäden
    Rindenschäden entstehen vor allem bei jungen Bäumen oder Baumarten mit eher dünner glatter Rinde durch starke Sonneneinstrahlung oder Frost. Weil jede Wunde ein potentieller Eintrittsort für Pilzbefall und somit für spätere Morschungen ist, gilt es diese zu vermeiden. Die Bäume erhalten durch Anstrich mit einem Lehm- oder Farbgemisch oder durch Umwicklung mit Schilfmatten, Jutebandagen und Ähnlichem einen Stammschutz. Nach einigen Standjahren ist dieser Schutz dann nicht mehr nötig.
    Rindenwunden entstehen aber auch durch Unfälle oder Vandalismus. Wenn diese rechtzeitig entdeckt werden, kann man sie sinnvoll durch Glätten und verschiedene Wundverschlüsse versorgen. Ist die Wunde schon eingetrocknet, bringt eine Wundversorgung meist nichts mehr.
  • Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)
    Junge Bäume werden vorausschauend so gepflegt, dass später nur noch möglichst wenig an ihnen geschnitten werden muss. Das Lichtraumprofil wird möglichst früh hergestellt, und unerwünschte Fehlentwicklungen wie mehrere Leittriebe, Konkurrenztriebe, scheuernde Äste, Zwiesel etc. sollen ebenfalls möglichst frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Das ist deshalb sinnvoll, weil so nur kleine Schnittwunden entstehen, die gut und schnell heilen können. Das Stäben des Leittriebs in der Krone, also das Anbinden an einen Stab, ist ebenfalls eine vorausschauende Korrekturmaßnahme zur Vermeidung späterer Probleme.
  • Artenschutz in der Baumpflege
    Die Baumpfleger des Gartenamtes sind in Bezug auf den Artenschutz geschult. Sie achten bei allen Baumarbeiten strikt auf brütende oder nistende Vögel, Gelege, Lebensräume von Tieren wie Vögel, Fledermäuse, Bilche (z. B. Siebenschläfer) oder alt- und totholzbewohnende Insekten. Werden entsprechende Lebensräume festgestellt, wägt das Gartenamt die Dringlichkeit der verkehrssichernden Maßnahmen mit dem Schutzbedürfnis der jeweiligen Arten ab, ergreift besondere Schutzmaßnahmen, oder verschiebt die Durchführung zeitlich und stimmt sich dazu mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.

Verkehrssicherheit

Jeder Grundstückseigentümer, der auf seinen Flächen eine allgemeine Nutzung ermöglicht, ist normalerweise für die Sicherheit der Nutzer verantwortlich. Das bedeutet: in bestimmtem Umfang besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Dabei geht es nicht ausschließlich um den Straßenverkehr, sondern um Nutzungen jeglicher Art wie z. B. Spazierengehen, Spielen, Sporttreiben, Aufenthalt und vieles mehr. Insofern ist die Stadt dafür verantwortlich, in bestimmten Bereichen auch unter Bäumen auf städtischen Flächen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In Parks, Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün liegt die Zuständigkeit dafür beim Gartenamt. Deshalb werden zweimal jährlich systematische Kontrollen des städtischen Baumbestandes – einmal im unbelaubten und einmal im belaubten Zustand - durchgeführt. Diese Regelkontrolle erfolgt durch eingehende Inaugenscheinnahme der Bäume vom Boden aus. Nach Sonderereignissen wir Sturm, Eisregen, starkem Schneefall etc. wird zusätzlich kontrolliert. Die Kontrollen führen geschulte und zertifizierte Mitarbeiter des Gartenamtes aus. Die Kontrollergebnisse werden mit einer digital geführten Berichterfassung dokumentiert. Festgestellte Auffälligkeiten und Probleme werden je nach Dringlichkeit mit eigenen Ressourcen abgearbeitet. Dazu stehen dem Gartenamt drei LKW mit bis zu 35 m hoch reichenden Arbeitsbühnen und sieben speziell für Baumpflegearbeiten geschulte Mitarbeiter*innen zur Verfügung.

Die Baumkontrolle zielt nicht nur auf die Verkehrssicherheit, sondern selbstverständlich ebenso auf die Gesundheit und Unversehrtheit des Baumbestands. So wird dieser in seinen vielfältigen Funktionen für die Allgemeinheit erhalten.

Baumfällungen

Der gesamte städtische Baumbestand unterliegt permanenter, geschulter und enger Beobachtung sowie großer Fürsorge durch das Gartenamt. Weil Bäume Lebewesen sind, die vielfältigen biologischen, klimatischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen unterliegen, lässt sich nicht vermeiden, dass ein Teil des Baumbestandes stirbt. Der Entschluss zur Fällung von Bäumen erfolgt auf Grundlage langjähriger Beobachtungen des Gesundheitszustandes. Nie ist nur ein Mitarbeiter eingebunden. Lokal zuständiger Baumkontrolleur, Bezirksmeister*in und der Meister der Baumpflege entscheiden gemeinsam.
In Regensburg betrug zwischen 2018 – 2021 der Anteil der Bäume am Gesamtbestand, der wegen schlechtem Zustand oder nicht ausreichender Verkehrssicherheit gefällt bzw. stark zurückgeschnitten werden musste, mit 250 – 300 Exemplaren pro Jahr etwa 0,2 % des Gesamtbestandes. Wo immer es möglich ist, fällt das Gartenamt nicht den gesamten Baum. Dann verbleibt ein sogenannter Torso, also ein stehender Teilstamm, als Biotop vor Ort.

Die Zahl an Bäumen, die jährlich aufgrund städtischer Baumaßnahmen gefällt werden mussten, variierte zwischen 20 und 80 Bäumen in den Jahren 2018 bis 2021. Das sind etwa 0,013 bis 0,05 % des Gesamtbestandes. Die Entscheidung zur Baumentfernung bei städtischen Baumaßnahmen fällt nach dem Vermeidungsprinzip. Dabei wird geprüft, ob mit alternativer Bauplanung Baumfällungen oder Beeinträchtigungen vermieden werden können. Zudem gelten auch bei städtischen Baumaßnahmen selbstverständlich die Regelungen von Natur- und Artenschutzrecht sowie der städtischen Baumschutzverordnung. Fristen und Zusammenhänge mit diesen Rechtsgebieten werden geprüft, beachtet, und Ersatzpflanzungen werden möglichst ortsnah vorgenommen. Entsprechende Genehmigungen des Umweltamtes liegen immer vor.