Die Oberbürgermeisterin ist nicht nur Vorsitzende des Stadtrates und Vertreterin der Stadt nach außen, sondern auch Leiterin der Stadtverwaltung. Ihr unterstehen alle Referate und Ämter, sie ist also oberste Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Regensburg.
Sie entscheidet über laufende sowie an Stelle des Stadtrates über dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten. Sie trägt auch die Verantwortung für den Vollzug der Stadtratsbeschlüsse und verteilt die Aufgaben der städtischen Dienststellen.
Außerdem ist sie, ebenso wie ihre beiden Vertreter, selbst als Referentin tätig.