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Gewährung der Vereinspauschale

Liebe Sport- und Schützenvereine,  

die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2024 müssen bis spätestens 1. März 2024 beim Amt für Sport- und Freizeit der Stadt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anträge können postalisch oder persönlich eingereicht, werden (Amt für Sport und Freizeit, Bruderwöhrdstraße 15b, 93055 Regensburg).

Alternativ können die Anträge auch per Mail an den zuständigen Sachbearbeiter Manuel Möller (ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRsZXVuYW0ucmVsbGVvbQ==) versandt werden.

Die Formulare und weitere Informationen sind online abrufbar unter Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale, Übungsleiterzuschüsse (regensburg.de)

Neben dem Antrag sind die Lizenzen der Trainer- und Übungsleiter vorzulegen (Ablichtung genügt). Die Abgabe einer „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" ist nicht mehr nötig. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die zusätzliche Abgabe des neuen Formulars Vereine ist die zusätzliche Abgabe des neuen Formulars „Erklärung zur Teilung von Lizenzen" erforderlich. Die Vereine werden gebeten; alle eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen einzureichen.

Für die städtische Sportförderung der Übungsleiter muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Außerdem wird in diesem Jahr erstmals keine Auflistung der abgeleisteten Übungsleiterstunden fällig! Für Sport- und Schützenvereine, die im Jahr 2023 einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, besteht die Verpflichtung, bis zum 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis vorzulegen.