Im Rahmen der Tierseuchenhygiene müssen ebenfalls der Warenverkehr, die Verarbeitung oder die Entsorgung tierischer Nebenprodukte überwacht werden. Eine unsachgemäße Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte kann Risiken für die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette darstellen.
Folgende Betriebe unterliegen der Zulassungspflicht durch die Behörde:
- Verarbeitungsbetriebe
- Verbrennungsanlagen
- Zwischenbehandlungsbetriebe
- Lagerbetriebe
- Fettverarbeitungsbetriebe
- Heimtierfutterbetriebe
- Biogasanlagen
Für die Beförderung von tierischen Nebenprodukten gelten ebenfalls Vorschriften, wie Registrierungspflicht und Führen von Begleitdokumenten während der Beförderung.