Führerschein - Neuerteilung (z. B. nach Verzicht oder Entzug)
Zuständig
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie eine neue Fahrerlaubnis bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann hierzu anordnen, dass Sie entsprechende Gutachten, z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, vorlegen müssen.
In der Regel kann auf eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine erneute Fahrerlaubnisprüfung aber an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Weitere Informationen zu Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen finden Sie hier.
Aktueller Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der angespannten Personalsituation Vorsprachen in der Führerscheinstelle derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind und dass bei der Terminvergabe aktuell mit mehreren Monaten Wartezeit gerechnet werden muss. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes) wird abseits der Online-Terminvergabe versucht, eine Lösung zu finden. Bitte schreiben Sie uns in diesen Fällen eine Nachricht an ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRlbmllaGNzcmVyaGV1Zg==.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Bei Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE:
- Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, nicht älter als 2 Jahre, anstelle der Sehtestbescheinigung
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr
Fristen/Dauer
Wenn das Gericht eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet hat, können Sie den Antrag bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Gebühren
152,30 Euro (Kosten für Gutachten und etwaige Zustellungen sind in diesem Betrag nicht enthalten)