Leistungen für Asylbewerber
Zuständig
Beschreibung
Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und gegebenenfalls in sonstigen Einzelfällen.
Wichtige Hinweise
Es muss ein Nachweis über den ausländer- bzw. asylrechtlichen Status vorgelegt werden. Bitte bringen Sie bei Bedarf einen deutsch oder englisch sprechenden Dolmetscher mit.
Sachgebietsleitung: Telefon (0941) 507-7506
stellv. Sachbearbeitung: Telefon (0941) 507-95022
A - Ge | Tel. (0941) 507-7503, -7504 oder -2594 |
Gf - Moh | Tel. (0941) 507-1507 oder -2505 |
Moi - Z | Tel. (0941) 507-7502 oder -2591 |
ANKER-Einrichtung | Tel. (0941) 507-2506, -2590, -2593, -2595 oder -2598 |
Kontakt
Sachgebiet Asylbewerberleistungen