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Dienstleistungen

Kirchenaustritt

Beschreibung

Für die Vorsprache zur Kirchenaustrittserklärung benötigen Sie einen Termin.

Hier können Sie Ihren Termin online reservieren.

Nach der Online-Terminreservierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse durch den Aufruf dieses Links bestätigt haben, werden wir Ihre Terminreservierung weiterbearbeiten. Sollten Sie auch nach einigen Minuten keine E-Mail in Ihrem Postfach finden, überprüfen Sie bitte zunächst den Spamordner. Bitte führen Sie den Bestätigungslink aus, andernfalls wird der von Ihnen ausgewählte Termin nach 24 Stunden wieder freigegeben und ist nicht für Sie reserviert.

Bitte beachten Sie, dass Termine frühestens 30 Tage im Voraus reserviert werden können. Neue Termine werden zweimal täglich zur Buchung freigegeben. Falls einmal alle Termine reserviert sind, sehen Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals in unserem Onlinekalender nach. 

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Ihren Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, erklären Sie mündlich durch persönliche Vorsprache am Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. 

Sie können Ihren Austritt auch schriftlich bei einem Notar in Deutschland erklären.

Eine schriftliche Erklärung durch einen Brief oder eine E-Mail an das Standesamt entspricht nicht der vorgeschriebenen Form und kann daher nicht rechtswirksam entgegengenommen werden.

Der Kirchenaustritt eines Kindes ist altersabhängig. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Kind seinen Austritt selbst erklären. Ist Ihr Kind unter 14 Jahre, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Der Übertritt von einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, zu einer anderen Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft ist als Austritt und als Eintritt zu behandeln. Der Austritt erfolgt auch hier durch mündliche Erklärung beim Standesamt oder durch schriftliche Erklärung bei einem Notar in Deutschland. Der Eintritt in die neue Gemeinschaft richtet sich nach deren Satzung.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

Fristen/Dauer

Der auf dem Standesamt mündlich erklärte Austritt wird mit dem Tag der Erklärung wirksam; der vor einem Notar in Deutschland schriftlich erklärte Austritt mit Zugang beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam wird.

Wichtige Hinweise

Bei Abgabe Ihrer Austrittserklärung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Taufort (freiwillige Angabe)

Von Ihrer Austrittserklärung erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift. 

Bitte beachten sie unsere Öffnungzeiten.

Gebühren

  • € 35,- für jede Einzelperson

Zahlungshinweise
Akzeptiert werden Zahlungen in bar und mit EC-Karte. Kredit- und Geldkarten werden nicht akzeptiert.

Bei einer Online-Terminreservierung ist die Gebühr vorab zu überweisen. Weitere Informationen zur Überweisung erhalten Sie mit Ihrer Terminbestätigung online sowie per Email.

Rechtsgrundlage

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus, Kirchensteuergesetz, Kostengesetz, Kostenverzeichnis

Kontakt

Sachgebiet Standesamtswesen
D.-Martin-Luther-Straße 393047 Regensburg
Postfach: 11 06 4393019 Regensburg
Stadtplan:Stadtplan
Telefon: (0941) 507-1342
Fax: (0941) 507-4348

zusätzliche Kontaktinfos

Sachgebiet Standesamt Bürger- und Verwaltungszentrum Zi. 2.42 D.-Martin-Luther-Straße 3 93047 Regensburg ZWQuZ3J1YnNuZWdlciRuZWRudWtydV90bWFzZWRuYXRz Tel. (0941) 507-1344 Tel. (0941) 507-4344