Neue Fußgängerzone und neue Wohnverkehrsstraße sorgen ab 22. April für mehr Aufenthaltsqualität in der Altstadt
Änderungen in der Obermünsterstraße / Obermünsterplatz und dem Donaumarkt mit Umfeld
Im Rahmen der Verkehrsberuhigung der Altstadt wird ein weiterer Schritt umgesetzt: Mit der Umwandlung der Obermünsterstraße und des Obermünsterplatzes sowie der Umwidmung des Donaumarktes in eine Fußgängerzone werden zentrale Bereiche der Altstadt künftig neu geordnet und aufgewertet.
Obermünsterstraße und Obermünsterplatz
Die Obermünsterstraße und der Obermünsterplatz werden ab Mittwoch, 22. April 2026, rechtlich als sogenannte Wohnverkehrsstraße ausgewiesen. Ziel ist es, den Durchgangsverkehr weiter zu reduzieren und den Straßenraum stärker den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem Fuß- und Radverkehr zur Verfügung zu stellen.
Durch verkehrsberuhigende und begleitende Maßnahmen, neue Aufenthaltsflächen und eine gezielte Neuordnung des Verkehrs entsteht ein Quartier mit hoher Lebensqualität, in dem sich Aufenthalt, Wohnen und Fortbewegung besser miteinander verbinden lassen.
Dabei gilt es in Wohnverkehrsstraßen folgende Regelungen zu beachten:
- Radfahren ist erlaubt, die Fahrgeschwindigkeit ist den umgebenden Verkehrsverhältnissen anzupassen.
- In Wohnverkehrsstraßen dürfen nur bestimmte Personengruppen mit dem Kfz und folgende zugelassene Verkehre fahren: Liefer- und Handwerkerverkehr, Taxis, Ärzte im Dienst und Hotelgäste.
- Zufahrt zu Privat- und Behindertenstellplätzen sowie zu den öffentlichen Anwohnerstellplätzen ist weiter möglich.
- Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor dem Kfz-Verkehr (gegenseitige Rücksichtnahme).
Donaumarkt, Trunzergasse und Klostermeyergasse
Parallel dazu wird das Umfeld des Hauses der Bayerischen Geschichte – insbesondere Donaumarkt, Trunzergasse und Klostermeyergasse – ebenfalls ab Mittwoch, 22. April, in eine Fußgängerzone umgewandelt. Dadurch wird der Verkehr gezielt reduziert und neu geordnet. Zufahrten bleiben weiterhin für berechtigte Verkehre wie Anlieger, Lieferverkehre (u. a. Wochenmarkt) oder Einsatzkräfte möglich.
Die neue Fußgängerzone stärkt nicht nur die Aufenthaltsqualität und senkt in diesem Bereich die Emissionen, sondern schafft auch eine neue Verbindung zwischen Altstadt, Donauufer und kulturellen Einrichtungen.
Dabei gilt es folgende Regelungen zu beachten:
- Das Befahren für Fahrzeuge zu privaten Stellplätzen ist uneingeschränkt möglich.
- Zufahrtsberechtigungen für Lieferverkehre gelten während der Lieferzeiten (morgens von 6.00 bis 10.30 Uhr und abends von 17.30 bis 19.30 Uhr).
- Radfahren ist in der Fußgängerzone erlaubt (seit 2015).
- In den Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit.
1. April 2026