Navigation und Service

Raumnutzung im W1

In Absprache mit dem W1 können Räume des Zentrums für junge Kultur zeitweise zur selbständigen Nutzung gemietet werden. Dazu gehören die Projektwerkstatt, der Tanzsaal, der Theatersaal sowie das Atelier. Die Nutzung von Galerie, Kulturcafé und Tonstudio ist grundsätzlich nur in Kooperation mit dem W1 möglich.

Voraussetzungen für die Vermietungen sind

  • eine jugendkulturelle Relevanz der Raumnutzung, die mit Konzept und Zielen des W1 vereinbar ist bzw.
  • eine Nutzung im Rahmen der Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII,
  • eine vorab geschlossene Nutzungsvereinbarung,
  • die Einhaltung der Hausordnung und Nutzungsrichtlinien,
  • die Entrichtung einer Raumnutzungsgebühr i.H.v. 10€ pro Stunde und Raum.

Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich ausgeschlossen. Da es sich beim W1 nicht um ein Tagungshaus handelt, können bestimmte Serviveleistungen wie z.B. die Versorgung mit Essen / Getränken, oder die Bereitstellung von Ausstattung (Moderationsmaterial, Beamer, Tageslichtprojektor etc.) leider nicht oder nur in Ausnahmefällen angeboten werden.