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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in dem Bereich Ernst-Reuter-Platz - Bahnhofsvorplatz vom 27. April 2009

(AMBl. Nr. 18 vom 28. April 2009)

Der Stadtrat der Stadt Regensburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2009 zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen in dem Bereich Ernst-Reuter- Platz – Bahnhofsvorplatz eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt in diesem Gebiet beschlossen.

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:

§ 1
Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der wesentlicher Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2
Besonderes Vorkaufsrecht

Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 3
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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