Kindergartengebühren und neues BayKiBiG: Das ändert sich 2027

Ab 2027 gelten in Bayern neue gesetzliche Regeln für die Kita-Finanzierung. Was bedeutet das für Kitas und Familien in Regensburg? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und Hintergründe.

Fotografie: Kinder-Gummistiefel stehen nebeneinander auf einer Bank. © Bilddokumentation Stadt Regensburg

20. Juli 2026

Warum ändert der Freistaat Bayern die Regeln für die Kita-Finanzierung?

Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten wird immer teurer – und das bisherige System der Finanzierung kann mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt halten. Die bisherige Finanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) deckt die Betriebskosten für Kitas nicht mehr ab. Den Großteil der Finanzierungslast tragen derzeit die Kommunen und der Freistaat Bayern. Kosten, die nicht durch die im BayKiBiG geregelte gesetzliche Finanzierung gedeckt sind, tragen in der Regel die Kommunen, die Träger und die Eltern. 

 

Was ändert sich durch das neue BayKiBiG?

Als Reaktion auf diese Entwicklung leitet die bayerische Staatsregierung ab 2027 einen Kurswechsel ein, um die Kita-Finanzierung zu reformieren und mit mehr staatlichem Geld auszustatten. Finanziert wird dies unter anderem durch die Umschichtung von Familiengeld und Krippengeld direkt in das System der Kindertagesbetreuung. Auch der bisher gesetzlich verankerte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind für die Kindergartenzeit soll zukünftig umgeschichtet werden und direkt an alle Einrichtungsarten (nicht nur Kindergärten) verteilt werden. 

 

Wie wirkt sich das auf die Eltern von Kindergartenkindern aus?

Der bisherige Elternbeitragszuschuss verringert den monatlichen Beitrag, den Eltern von Kindergartenkindern zahlen müssen, um 100 Euro. Ein Beispiel: In einem Kindergarten der Stadt Regensburg werden für eine Betreuungszeit von täglich sechs bis sieben Stunden 120 Euro im Monat abgerechnet, durch den Elternbeitragszuschuss zahlen die Eltern aber aktuell effektiv nur 20 Euro. Nach der Gesetzesänderung würden sie in dem Beispiel 120 Euro bezahlen.

 

Sind auch Eltern betroffen, deren Kinder andere Einrichtungen besuchen?

Nein, denn der bisherige Elternbeitragszuschuss gilt ausschließlich für Kindergartenkinder. Familien, deren Kinder zum Beispiel eine Krippe oder einen Hort besuchen, tragen die Beiträge bereits jetzt vollständig selbst. 

 

Warum kann die Stadt Regensburg den Elternbeitragszuschuss nicht einfach übernehmen?

Die Stadt hat im Bereich der Kindertagesbetreuung keinen finanziellen Spielraum. Das aktuelle Haushaltdefizit in diesem Bereich beträgt 26 Mio. Euro, und die Betriebskosten werden absehbar auch weiterhin schneller steigen als die staatliche Förderung. Die Reform des BayKiBiG und das zusätzliche Geld im System können diese Steigerungen nur abmildern, aber nicht komplett ausgleichen. Sowohl die Stadt Regensburg als auch die freien Träger sind deshalb zwingend auf angemessene Elternbeiträge angewiesen, um Betrieb und Qualität der Kindertagesbetreuung auch zukünftig aufrecht erhalten zu können. 
Vom Elternbeitragszuschuss profitieren derzeit in Regensburg rund 4.200 Kinder. Den Zuschuss zu übernehmen, würde entsprechend rund 5,04 Mio. Euro pro Jahr kosten. Damit würde ein großer Teil der zusätzlichen Förderung, die das neue BayKiBiG für die Regensburger Kindergärten bringt und der dringend für den Betrieb der Einrichtungen benötigt wird, praktisch entfallen.

 

Gibt es Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen?

Ja. Eltern mit niedrigem Einkommen haben wie bisher die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Übernahme der Teilnahme- bzw. Kostenbeiträge beim Amt für Jugend und Familie zu beantragen (vgl. § 90 Abs. 4 SGB VIII).

 

Wie werden sich die Kindergartenbeiträge entwickeln?

Für die städtischen Kindergärten plant die Stadt Regensburg aktuell keine Änderungen der bestehenden Gebührensatzung. Bei den freien Trägern kann und wird es zum neuen Betreuungsjahr jedoch vereinzelt zu Anpassungen der Elternbeiträge kommen, um die gestiegenen Betriebskosten zu decken.

Text: Katrin Butz

Weitere Informationen

Zum Bericht über die anstehenden Änderungen des BayKiBiG

Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss 22.07.2026

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