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Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Schwerpunkt Straßenverkehrslärm sowie Industrie- und Hafenanlagen: Lärmkartierung 2022 veröffentlicht

Am 23. März 2023 wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 unter Ergebnisse der Lärmkartierung veröffentlicht. Jeder Einwohner des Ballungsraumes Regensburg kann mit Hilfe des UmweltAtlas Bayern seine Lärmbelastung adressscharf einsehen.

Alternativ zum UmweltAtlast Bayern können die Lärmkarten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (2022) auch als PDF-Dokumente nachstehend eingesehen werden.

Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung wird die Stadt Regensburg die bisherigen Lärmaktionspläne überprüfen und überarbeiten. Die frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde im 2. Quartal 2023 durchgeführt. In dieser Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, an welchen Orten sie sich von den Hauptlärmquellen (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Industrie-/Gewerbelärm) belästigt fühlen und Ihre Ideen zur Lärmminderung einbringen. Im aktuellen Entwurf für den Lärmaktionsplan wurden diese aufbereitet und eingearbeitet.

Dieser Entwurf und die Maßnahmenempfehlungen sind nun veröffentlicht.

Im Zeitraum 15. April bis 13. Mai 2024 können Bürgerinnen und Bürger Ihre Anmerkungen zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplans unter  mein.regensburg.de/laermaktionsplan machen.

Das Ziel der Stadt Regensburg ist, die Lärmbelastung, vor allem von Straßenverkehrslärm, kontinuierlich zu senken. Unter mein.regensburg.de/laermaktionsplan wird außerdem über die bisherigen Lärmaktionspläne, deren Umsetzungsbilanz und die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt informiert.

Durch die Lärmaktions­planung werden die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg in den Blick genommen und konkrete Maßnahmen gegen Lärm entwickelt. Diese konkreten Maßnahmen wurden im ersten Lärmaktionsplan Regensburg vom Mai 2020 zusammengefasst und im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 07.07.2020 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan wird auf Basis regelmäßig stattfindender Lärmkartierungen des Landesamtes für Umwelt überprüft und fortgeschrieben. Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplan Regensburg vom Dezember 2020 beinhaltet die Überprüfung der Lärmbelastung und die Priorisierung der Lärmbrennpunkte sowie Vorschläge für neue Lärmminderungsmaßnahmen und die zeitliche Einordnung bereits im Juli 2020 beschlossener Maßnahmen. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplan Regensburg wurde am 16.03.2021 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen. Mit der Veröffentlichung der Lärmkartierungsdaten beginnt die Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Lärmaktionspläne.

Schwerpunkt Schienenverkehrslärm: 2. Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes startet am 20. November

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite http://www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz. Fragen zur Lärmkartierung richten Sie bitte an das Eisenbahn-Bundesamt: per E-Mail an ZWQuZG51Yi5hYmUkbXJlYWxzZ251YmVnbXU= oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022. Die Lärmkarten des EBA finden Interessierte unter https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/.

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung startet am 20. November 2023. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung beteiligen. In dieser Phase der Öffentlichkeitbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf http://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan ist die DB Netz AG zuständig. Die DB Netz AG hat unter der Webadresse lärmsanierung.deutschebahn.com Informationen über den Umsetzungsstand der Lärmschutzmaßnahmen, auch für den Ballungsraum Regensburg dargestellt.

Schwerpunkt Bundesautobahnen in Ballungsräumen: Lärmaktionsplan Bayern abgeschlossen

Für die Erstellung von Lärmaktionsplänen an Bundesautobahnen liegt die Zuständigkeit bei den Regierungen. In Bayern wird jedoch im Rahmen der Amtshilfe vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine zentrale Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen durchgeführt. Auf der Internetseite Umgebungslärm Bayern wird umfassend über die Lärmaktionsplanung in Bayern informiert.

Die Lärmaktionsplanung Bayern zeigt, dass die zuständigen Straßenbaubehörden in den Jahren 2012 bis 2017 für knapp 190 Millionen Euro über 700 lärmmindernde Maßnahmen an bestehenden Hauptverkehrsstraßen in Bayern durchgeführt haben. Für die nächsten Jahre sind bayernweit mindestens 400 weitere Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an Hauptverkehrsstraßen geplant. Bei geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in Bayern stellen der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sowie der „7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern – Dringlichkeitsliste mit Stand vom 11. Oktober 2011“ die maßgebliche Grundlage für zukünftige Maßnahmen in der Lärmaktionsplanung Bayern dar.

Hintergrund und Ziele

Lärm stellt insbesondere in Städten und Ballungsräumen eine große Belastung für viele Einwohner dar. Gemäß der 2002 beschlossenen EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) haben Städte mit über 100.000 Einwohnern die aktuelle Belastungssituation in ihrem Gebiet zu analysieren und für die ermittelten Belastungsschwerpunkte konkrete Maßnahmen zu prüfen, wie die Belastungen und schädigenden Lärmwirkungen vermindert und dem künftigen Entstehen von Belastungssituationen vorgebeugt werden kann. In nationales Recht umgesetzt wurde die Richtlinie 2005 im sechsten Teil des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Sowohl die Analyse als auch die darauf aufbauenden Maßnahmenschritte konzentrieren sich vornehmlich auf die in o.g. Rechtsnormen definierten Hauptlärmquellen. Für Regensburg relevant sind hiervon:

  • Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag
  • Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr
  • Industrieanlagen einschließlich Häfen

Die Analyse der durch die Lärmquellen verursachten Belastung erfolgt jeweils nach europaweit einheitlichen Berechnungsverfahren, mit denen auch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der Europäischen Union gewährleistet werden soll. Die Lärmkartierung wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben.

Zuständigkeiten:

  • Erstellung der Lärmkarten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
  • Aufstellen von Lärmaktionsplänen an Bundesautobahnen durch die Regierung von Oberfranken
  • Aufstellen von Lärmaktionsplänen für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
  • Aufstellen von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen (ohne BAB) und größere Gewerbeanlagen durch die Stadt Regensburg