Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis aller Menschen. Viele Mitbürger/innen können ihren Wohnraumbedarf aus eigener Kraft und nach eigenen Wünschen gut decken, aber nicht alle Menschen sind dazu in der Lage. Daher liegt es seit vielen Jahrzehnten ganz selbstverständlich auch im Aufgabenfeld der öffentlichen Hand, für eine angemessene und sozialverträgliche Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu sorgen.